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01.07.2006rss_feed
Seit Januar 2004 ist die Verordnung (EG) Nr. 21/2004 zur Registrierung und Kennzeichnung von Schafen und Ziegen geltendes Recht. Die vollständige Angleichung der nationalen Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) erfolgt in Kürze. In Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg werden vom Landesverband Baden-Württemberg für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e. V., Abteilung Tierkennzeichnung (LKV), Bestellungen von Schaf- und Ziegenohrmarken ab sofort entsprechend den neuen gesetzlichen Vorgaben ausgeführt. [Mehr ...]
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