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07.12.2006rss_feed
Ausstehend ist jetzt noch die Entscheidung der EU-Kommission. Dabei zeichnet sich ab, dass entgegen der in der Düngeverordnung vorgesehenen 4jährigen Genehmigung eine jährliche Genehmigung erforderlich wird. Neben den bereits in der Düngeverordnung enthaltenen Auflagen wie dem Einsatz von den Stickstoffverlust vermindernden Ausbringungsverfahren und einer ausgeglichenen Nährstoffbilanz für Stickstoff und Phosphat sind in der Entscheidung der EU-Kommission weitere Auflagen vorgesehen. Dazu gehören Düngepläne für den Gesamtbetrieb und jeden einzelnen Schlag sowie Bodenuntersuchungen für Stickstoff und Phosphat alle vier Jahre. (bwagrar)
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