Neue Viehverkehrsverordnung in Baden-Württemberg umgesetzt
Die neue Viehverkehrsverordnung bringt Änderungen für Schaf- und Ziegenhalter, Schweinehalter und Rinderhalter mit sich
Über die Neuerungen informiert der LKV Baden-Württemberg im Auftrag des Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg mit verschiedenen Merkblättern.
Zusätzlich wurden alle bis dato bekannten Schaf- und Ziegenhalter am 29.02.2008 (Versandtag) mit einem Schreiben über die Neuerungen informiert.
Das Anschreiben informiert über die Neuerungen bei der Schaf- und Ziegenkennzeichnung. Es enthielt ein Merkblatt für Schaf- und Ziegenhalter, einen Ohrmarkenkatalog mit Bestellschein, Meldekarten für Stichtag und Übernahme mit Bestellschein sowie je eine Vorlage Begleitpapier und Bestandsregister.
Unterlagen zur Schaf- und Ziegenkennzeichnung
Über die Neuerungen für die Schweinehalter informiert der LKV auf dieser Homepage mit einem Merkblatt sowie einem neuen Bestandsregister und einem Begleitpapier für Schweineübernahmen.
Unterlagen zur Schweinekennzeichnung
Über die Neuerungen für die Rinderhalter informiert der LKV auf dieser Homepage mit einem Merkblatt sowie einem neuen Bestandsregister.
Unterlagen zur Rinderkennzeichnung