Unterlagen und Informationen zur Rinderkennzeichnung
Kataloge / Bestellscheine /Infoblätter /Bestandsregister-Vorlagen finden Sie im Download-Bereich des Bereiches Tierkennzeichnung
Neu - ab sofort können elektronische Rinderohrmarken bestellt werden, bitte beachten Sie dazu das nachfolgend zum Herunterladen bereitgestellte Infoblatt zu elektronischen Rinderohrmarken. Das aktualisierte Formblatt zur Beantragung von Rinderohrmarken, das um die elektronischen Rinder-
ohrmarken ergänzt wurde, ist im Download-Bereich unter dem Begriff Rinder
zu finden.
Das STUA Aulendorf informiert über Neues zu BVD
BVD – Neu verankert im EU-Tiergesundheitsrecht, Merkblatt, Stand 07/2021
Das neue Merkblatt des STUA Aulendorf und der Tierseuchenkasse, mit Stand 7/2021 finden Sie über den Link ( siehe unten) zum Herunterladen.
Bitte beachten Sie insbesondere auch unseren folgenden Hinweis zum Abschnitt Ausblick
im Merkblatt.
Im Abschnitt Ausblick
wird im Merkblatt darauf eingegangen, dass derzeit Untersuchungsmethoden getestet werden, um alternativ zur Verwendung von Ohrstanzproben mittels Ohrmarken, geeignete andere Methoden für die Kontrolluntersuchungen zur Verfügung stellen zu können.
Die Untersuchungsmethoden, die eine serologische Überwachung der Betriebe bzw. deren Rinder mittels Blut- oder Milchproben bieten könnten, werden derzeit von einigen Institutionen/ Laboren ausgiebig und mit Hochdruck entwickelt und überprüft.
Bis die Verfahren als Routineuntersuchung treffsicher zur Verfügung stehen und genutzt werden können, kann es aber durchaus noch mehrere Jahre dauern. Auch dann werden voraussichtlich mehrere Untersuchungen jährlich im Betrieb notwendig sein.
Bis dahin ist die Ohrstandprobe bei jedem Kalb die routinemäßige Untersuchungsmethode auf BVD, die weiterhin in allen Bundesländern durchgeführt wird.
Wir bitten deshalb, auf Nachfragen diesbezüglich beim LKV zu verzichten. Der LKV wird Sie alle umgehend informieren, sobald es sicher absehbar ist, dass in den dafür geeigneten Betrieben Blut- oder Milchproben routinemäßig eingesetzt werden können.
BVD – Bekämpfungsprogramm seit April 2010
Seit April 2010 können Gewebeohrmarken nach Bestellung geliefert werden, bitte verwenden Sie die mit unserem Anschreiben verschickten Bestellscheine auf denen die Gewebeohrmarken aufgeführt sind.
Bitte beachten Sie, daß zum Einziehen der Gewebeohrmarken die gelbschwarze Gewebeohrmarkenzange zwingend notwendig ist und sofern nicht schon vorhanden mitbestellt werden sollte. Mit der normalen roten oder blauen Ohrmarkenzange können die Gewebeohrmarken nicht eingezogen werden. Die normalen Rinderohrmarken sowie die Ersatzohrmarken können wie bisher mit der roten bzw. blauen Ohrmarkenzange eingezogen werden.
Ein separater Dorn zum Einziehen von normalen Rinderohrmarken ist bei jeder Gewebeohrmarkenzange dabei.
Mitglieder in der Milchleistungsprüfung wenden sich wie bisher an Ihren Zuchtwart, wenn sie Ohrmarken benötigen.
Informationen zur BVD – Bekämpfung
Am 11. Dezember 2008 wurde vom Bundesrat die BVD – Verordnung verabschiedet (Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe - Virus). Die Verordnung wurde am 4.10.2010 konsolidiert und am 22.12.2010 geändert. Diese Verordnung gilt bundesweit verbindlich ab dem 1. Januar 2011.
Was regelt diese Verordnung?
Ab dem 1. Januar 2011 gilt eine verbindliche Untersuchungspflicht auf BVD. Damit müssen alle ab dem 1. Januar 2011 geborenen Kälber bis zur Vollendung des 6. Lebensmonats, sowie alle Rinder, die aus dem Bestand verbracht werden sollen, auf BVD-Virus untersucht werden. Somit ist der Handel von Tieren ohne BVD-Status ab diesem Zeitpunkt stark eingeschränkt.
In Baden Württemberg wurde im April 2010 mit den Untersuchungen begonnen. Mit diesem vorgezogenen Termin sollen Übergangsprobleme verhindert werden. Der Status eines Tieres wird dabei mittels einer Ohrstanzprobe festgestellt.
Einige Bundesländer haben bereits ein freiwilliges Bekämpfungsprogramm und in verschiedenen Nachbarstaaten (Österreich, Schweiz) wird die Seuche ebenfalls schon bekämpft.
Was ist BVD?
Die Bovine Virus Diarrhoe ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die weit verbreitet ist und derzeit in Deutschland als die wirtschaftlich bedeutsamste Infektionskrankheit beim Rind angesehen wird. Eine Infektion bei trächtigen Rindern kann zu Verkalbungen oder zur Entstehung eines dauerhaft infizierten Kalbes führen. Diese Kälber werden als Dauerausscheider, Virämiker oder auch als PI-Tiere bezeichnet. Diese PI-Tiere sind in erster Linie für die Verbreitung der Infektion verantwortlich und haben zudem ein hohes Risiko, an Mucosal Disease (=MD) zu erkranken.
Welche Vorteile bietet die Ohrstanzmethode?
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung kommen neue Ohrmarken für Rinder zum Einsatz, die über eine Gewebestanzprobe Material für die Untersuchung auf BVD zur Verfügung stellen. Mit der Ohrstanzmethode können PI-Tiere zu einem frühen Zeitpunkt und mit relativ geringem Aufwand erkannt werden. Dieser BVD-Status gilt lebenslang und gibt auch Auskunft über den BVD-Status der Mutter.
Wer ist beteiligt und hat welche Aufgaben?
An dem Verfahren sind in Baden-Württemberg folgende Organisationen bzw. Einrichtungen beteiligt:
- Das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf –Diagnostikzentrum-.
- Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg mit ihren Rindergesundheitsdiensten.
- Das Land Baden-Württemberg mit den Veterinärverwaltungen,
- der LKV Baden-Württemberg
- und nicht zu vergessen, die Rinderhalter im Land.
Die Tierseuchenkasse und das Land Baden-Württemberg unterstützen die Umsetzung der Verordnung mit Geldmitteln und mit Personal.
Im Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt Aulendorf -Diagnostikzentrum- werden die Ohrstanzproben untersucht und die Ergebnisse nach HIT gemeldet. Der LKV gibt die neuen Ohrmarken komplett mit Versandmaterial und Untersuchungsanträgen für die Gewebeproben aus. Der BVD-Status wird vom LKV auf den Rinderpass/Stammdatenblatt aufgedruckt, ein spezielles Gesundheitszeugnis wird damit überflüssig. Die Rinderhalter entnehmen die Gewebeprobe mit einer Ohrstanze, die in die neue Ohrmarke eingebaut ist, bei der Kennzeichnung nach Viehverkehrsverordnung. Die entnommene Ohrstanzprobe wird vom Rinderhalter an das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf -Diagnostikzentrum- geschickt.
Wie sieht der praktische Ablauf des Verfahrens aus?
LKV Baden-Württemberg
Rinderhalter, die seit April 2010 Ohrmarken bestellen, können vom LKV die neuen Gewebeohrmarken erhalten. Ein Ohrmarkensatz besteht dann aus einer Gewebeohrmarke und einer herkömmlichen Ohrmarke. Je Ohrmarkensatz wird ein durchsichtiger Kunststoffbeutel mitgeschickt, in dem dann das Probenröhrchen mit dem Untersuchungsantrag, der ebenfalls der Lieferung beiliegt, Platz findet. Weiter enthält die Lieferung weiße Versandtaschen, die mit der Adresse des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamts Aulendorf –Diagnostik-zentrum- bedruckt und bereits frankiert sind.
Für die Nachbeprobung liegen spezielle Gewebeohrmarken (klein und grün) bei. Diese Marken werden benötigt wenn z. B. die erste Probe leer war oder das Kalb tot geboren wurde und die Mutter beprobt wird.
Rinderhalter
Der Rinderhalter kennzeichnet die Kälber möglichst schnell nach der Geburt. Als erste Marke muss die Gewebeohrmarke eingezogen werden. Das Probengefäß mit dem Ohrgewebe wird zusammen mit dem Untersuchungsantrag in den durchsichtigen Kunststoffbeutel gesteckt und dann in die weiße Versandtasche verpackt. Die Probe muss dann rasch verschickt werden, damit das Ergebnis rechtzeitig vorliegt (ohne Status Verkauf des Tieres ab 1.1.2011 nicht mehr möglich).
Diagnostikzentrum Aulendorf
Im Diagnostikzentrum werden die Proben untersucht und die Ergebnisse in HIT eingestellt. Sollte die Untersuchung der Probe auf eine Erkrankung mit BVD hinweisen, erfolgt die Befundmitteilung direkt von Aulendorf.
Bei negativem Ergebnis wird der Befund vom LKV auf den Rinderpass/Stammdatenblatt aufgedruckt. Ein weiteres Zeugnis vom Veterinäramt ist nicht notwendig, das bedeutet, der Handel wird kaum beeinträchtigt und der Bürokratieaufwand ist gering.
Es wird noch einmal darauf hingewiesen, daß die Gewebeproben ausschließlich auf BVD untersucht werden und danach unschädlich beseitigt werden!
Was kostet das Alles?
Die Untersuchungskosten und die Versandkosten für die Proben mit dem Versandmaterial werden vom Land Baden-Württemberg und der Tierseuchenkasse übernommen. Die Rinderhalter haben die Mehrkosten für die Ohrmarken und die Kosten für eine neue Ohrmarkenzange zu tragen.
Was sind die Vorzüge der BVD Bekämpfung?
Gesunde, leistungsfähige und fruchtbare Rinderbestände mit geringen Tierverlusten. Keine aufwendigen Sanierungsverfahren. Problemlose Vermarktung von Zuchttieren im Inland und im Ausland.