BRS-Newsticker:

Am wichtigsten ist den Verbrauchern der Preis – deutlich wichtiger als noch vor sechs Jahren. Das geht aus der aktuellen "Nestle"-Ernährungsstudie "So is(s)t Deutschland 2024" hervor, die der Lebensmittel-Produzent gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut Rheingold auf den Weg durchgeführt hat. Die Zahl der Vegetarier stagniert der Studie zufolge im einstelligen Prozentbereich. 48 Prozent gaben an, Fleisch bewusster zu konsumieren. 43 Prozent essen aber weiterhin ganz normal ihre Fleisch-Ration, 27 Prozent wollen daran auch nichts ändern.
Transporteure von Schweinen waren bisher der Verpflichtung zur Meldung von Verbringungen (nach § 40 ViehVerkV) unterlegen. Transporteure von Schafen oder Ziegen bzw. Rindern waren von einer solchen Meldepflicht durch das bisher geltende EU-Recht ausgenommen. Vor diesem Hintergrund haben BMEL und die für das Veterinärwesen zuständigen Obersten Behörden der Länder die Frage erörtert, ob Transporteure von gehaltenen Schweinen weiterhin dieser Verpflichtung unterliegen. BMEL hat die Fragestellung an die Dienststellen der EU-Kommission herangetragen. Die EU-Kommission hat mitgeteilt, dass Transporteure weder von gehaltenen Schweinen noch gehaltenen Rindern oder gehaltenen Schafen/Ziegen einer Verpflichtung zur Meldung von Abgängen oder Zugängen an HI-Tier unterliegen, da ein "Transporteur" als ein "Unternehmer" definiert werde, der Tiere auf eigene Rechnung oder für einen Dritten transportiert (Artikel 4 Nummer 25 der Verordnung (EU) 2016/429), und nicht als ein Unternehmer eines Betriebs (Artikel 4 Nummer 24 bzw. 27 der Verordnung (EU) 2016/429). Dem folgend ist aus Sicht von BMEL die diesbezüglich strengere Regelung der Meldung nach der Viehverkehrsverordnung durch das EU-Recht überlagert.
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Der Zugang zu Land ist eine der größten Hürden für junge Landwirtinnen und Landwirte, die sich mit Herz und Leidenschaft eine Existenz aufbauen wollen. "Das Problem verschärft sich seit Jahren. Nicht nur in Deutschland", beobachtet Stefan Schmidt, stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL). Landwirtschaft ist sehr kapitalintensiv und wird immer teurer. "Steigende Produktionskosten und oft nicht angemessene Erzeugerpreise machen uns das Leben schwer. Hinzu kommen die hohen Bodenpreise", sagt er. "Wir stellen uns vor, dass staatliche Vorkaufsrechte genutzt werden, um außerlandwirtschaftlichen Investoren zuvorzukommen. So ließe sich der Boden für die Landwirtschaft sichern", sagt der BDL-Vize und fordert zugleich eine EU-Regelung, die Junglandwirt:innen bei der Vergabe landwirtschaftlicher Flächen bevorzugt. "Böden sind nicht vermehrbar. Sie brauchen besonderen Schutz", stellt Schmidt klar.
"Ich sehe nach wie vor gravierende Schwachstellen und Regelungslücken in der aktuellen Ausgestaltung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes. Vor allem massive Vollzugshindernisse, insbesondere in der Überwachung, stärken nicht wie gefordert das Verbrauchervertrauen, sondern können sogar gegenteilig wirken. Ebenso fehlt eine Verzahnung mit privatwirtschaftlichen Initiativen sowie eine gesicherte Finanzierung. Daher habe ich mich gemeinsam mit Ministerkolleginnen und -kollegen der Länder nochmals an den Bundesminister gewandt. Wir haben dabei die dringende Bitte formuliert, eine umfassende Überarbeitung des geltenden Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes unter intensiver Einbeziehung der Länder vorzunehmen. Am besten wäre jedoch mit Blick auf bereits wirtschaftsgetragene Modelle und im Interesse des Bürokratieabbaus eine Aufhebung des aktuellen Gesetzes. Wir sind bereit gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen", sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (16. Mai).

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