Informationen rund um die Schweinehaltung

Einsatz von verarbeiteten tierischen Proteinen beim Ferkel – Versuchsdurchgang 2

Proteinmarkt - Seit Herbst 2021 ist der Einsatz von verarbeiteten tierischen Proteinen (VTP) in der Tierernährung wieder erlaubt. Grundsätzlich dürfen VTP jedoch nicht an dieselbe Tierart verfüttert werden. Das bedeutet, dass VTP von Schweinen für Geflügelfutter und VTP von Geflügel für Schweinefutter verwendet werden dürfen. VTP sind jedoch nicht mehr mit den Fleisch- bzw. Fleischknochenmehlen aus der Zeit vor der BSE-Krise vergleichbar. Deshalb sind entsprechende Fütterungsversuche notwendig. In einem ersten Versuch mit Ferkeln am Staatsgut Schwarzenau wurden Rationen mit VTP und Rationen mit pflanzlichen Eiweißträgern (Sojaextraktionsschrot) verglichen. Das VTP wurde über ein Ergänzungsfutter eingesetzt. In diesem Versuch führte der Einsatz von VTP zu einer niedrigeren Futteraufnahme und Leistung. Diese Ergebnisse stehen im Widerspruch zu Untersuchungen aus Köllitsch (Meyer und Olschewski, 2023), bei denen Geflügelmehl als Rationskomponente und nicht über ein Ergänzungsfutter eingesetzt wurde. In dem vorliegenden Versuch wurde das Geflügelmehl direkt in die Ration eingemischt, um geschmackliche Beeinträchtigungen durch weitere Bearbeitungsprozesse auszuschließen.  mehr dazu

Bundesverband Rind und Schwein richtet Anliegen an Minister Rainer

Im Zusammenhang mit der Anhörung zum Referentenentwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes hat sich der Bundesverband Rind und Schwein gemeinsam mit weiteren Verbänden brieflich an Bundesminister Rainer gewandt. Die Verbände hatten eine umfassende und konstruktive Stellungnahme zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz erarbeitet, die bei den Mitgliedern der Regierungsfraktionen weitgehend auf Zustimmung stieß. Ziel war es, den Referentenentwurf praxisgerecht und bürokratiearm zu gestalten sowie mögliche Hindernisse für die Notifizierung auf europäischer Ebene frühzeitig zu identifizieren und zu beseitigen. Dabei orientierten sich die Verbände an der zugesagten stärkeren Einbeziehung der Wirtschaftskompetenzen. Mit der kurzfristig eingeleiteten Notifizierung des Entwurfs mussten die Verbände jedoch feststellen, dass ihre Vorschläge und Anmerkungen bislang keine Berücksichtigung gefunden haben. Von besonderer Wichtigkeit sind dabei Hinweise zu Registrierung, Überwachung und den Anforderungen an Haltungsformstufen, einschließlich Sauen und Ferkeln, sowie weitere Änderungen, die die Praktikabilität und Umsetzbarkeit des Gesetzes betreffen. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesverband Rind und Schwein um ein persönliches Gespräch mit Minister Rainer, um das Vorgehen des Ministeriums zu besprechen und die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren zu erörtern.  mehr dazu

Wenn der Stall zur Krisenzone wird - Junglandwirt:innen-Frühstück beim Deutschen Bauerntag

"Tierseuchen treffen Betriebe ohne Vorwarnung. Dann läuft die Uhr: Tiere müssen gekeult werden, Märkte brechen weg und Existenzen geraten ins Wanken. Dafür braucht es klare Strategien, ehrlichen Austausch und vorbereitete Betriebe", sagt Lars Ruschmeyer vom Bund der Deutschen Landjugend (BDL). Darum greifen der BDL und der Deutsche Bauernverband (DBV) dieses Thema beim Deutschen Bauerntag 2026 in Freiburg auf. Gemeinsam laden sie am 25. Juni 2026 von 7:30 bis 9:00 Uhr zum Junglandwirt:innen-Frühstück ein und stellen die Frage: "Betriebe schützen heißt Zukunft sichern – wie sind wir für Tierseuchen gewappnet?" Anmeldungen sind bis zum 3. Juni 2026 per E-Mail an bauerntag@bauernverband.net möglich.  mehr dazu

EU-Ökoverordnung - Lässt sich der Zeitplan halten?

AgE - Wird bis zum Jahresende eine Einigung über die Anpassung der EU-Ökoverordnung erzielt? Das scheint aktuell nicht sicher. Das Europaparlament will erst im September seine Position für die Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem Rat festlegen. Einer der Streitpunkte ist das Thema Weidehaltung bei Milchkühen. Nachdem EU-Agrarkommissar Christos Stylianides nun doch keine Ausnahmeregelung vorgeschlagen hat, will man auf konservativer Seite jetzt die Vorgaben im EU-Ökorecht abschwächen. Aus Teilen der EVP heißt es, man könne sich vorstellen, modernere überdachte Ausläufe für Milchkühe im künftigen EU-Ökorecht dem Weidezugang gleichzusetzen.  mehr dazu

Kreislaufwirtschaft - Was passiert mit den Reststoffen aus der Lebensmittelherstellung?

Mit dem Beitrag Was passiert mit den Reststoffen aus der Lebensmittelherstellung? greift das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BIZ) das wichtige Thema der Kreislaufwirtschaft auf. In der Lebensmittelindustrie fallen große Mengen an Biomasse-Reststoffen an, vor allem in der Öl-, Zucker- und Getreideverarbeitung sowie in der Fleisch- und Milchproduktion. Etwa 78 % werden stofflich genutzt, meist als Futtermittel, und überwiegend regional verwertet, da ein Transport über weite Strecken oft unwirtschaftlich ist. Typische Reststoffe sind Trester, Biertreber, Kleie, Rübenschnitzel oder Kartoffelpülpe. Nutztiere spielen eine bedeutende Rolle bei der Verwertung dieser Ressourcen und sind unverzichtbar für den landwirtschaftlichen Nährstoffkreislauf.  mehr dazu

GAP und Wiederherstellungsverordnung sollten verzahnt werden

AgE - Der Wissenschaftliche Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen (WBBGR) und der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) fordern eine enge Verknüpfung der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) mit der EU-Wiederherstellungsverordnung. In einem Gutachten kritisieren sie, dass die EU-Kommission künftig keine verbindlichen Finanzvorgaben für Umweltausgaben mehr vorsehen will. Für die freiwillige Umsetzung der Verordnung sei jedoch eine stabile Finanzierung nötig. Deshalb verlangen die Expertinnen und Experten ein verbindliches Mindestbudget für umweltbezogene Zahlungen in der GAP. Zudem sprechen sich die Räte für regional angepasste Förderungen, ergebnisorientierte Prämien und kooperative Ansätze aus, um Umwelt- und Klimaziele wirksam zu unterstützen. Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen könnten so den Erhalt und die Wiederherstellung von Lebensräumen fördern. WBBGR und SRU betonen außerdem die Bedeutung der biologischen Vielfalt für Landwirtschaft, Ernährungssicherung und wirtschaftliche Stabilität der Betriebe. Kritik an der Wiederherstellungsverordnung weisen sie zurück und bezeichnen sie als notwendige Antwort auf den anhaltenden Biodiversitätsverlust.  mehr dazu

EuroTier 2026: Jetzt Ticket sichern

Der Ticketshop zur Eurotier ist geöffnet! Vom 10. bis 13. November wird Hannover erneut zum internationalen Treffpunkt der Nutztierbranche. Unter dem Leitthema "Intelligence in animal farming" stehen Themen wie Tierwohl, Emissionsminderung, Biosicherheit, KI und Automatisierung im Fokus. Freuen Sie sich auf neue Formate wie die DLG-VetCon, den EuroTier Milky Way für die Wertschöpfungskette Milch sowie spannende DLG-Spotlights zu Emissionsminderung, Grobfuttererzeugung oder Robotik im Stall. Auf den DLG-Expert Stages erwarten Sie internationale Fachvorträge, Diskussionen und Networking rund um die Zukunft der Nutztierhaltung.  mehr dazu

Die Jury für den Ceres Award 2026

Unterschiedliche Wege, ein gemeinsames Ziel: eine starke Rinderhaltung. In der Kategorie "Rind" werden bewusst Perspektiven aus konventioneller und ökologischer Landwirtschaft zusammengebracht, denn die besten Lösungen entstehen im Dialog. Mit smaXtec wird ein neuer Kategoriepartner begrüßt. In der Jury sind vertreten: Markus Pahlke von agrarheute, Dr. Daniela Marthold von smaXtec, Stephan Schneider vom Bundesverband Rind und Schwein e.V. und Josef Schmidt von Bioland. Starke Partnerschaften sind die Basis für nachhaltigen Erfolg. Das zeigt auch die Kategorie "Schwein". Topigs Norsvin Deutschland wird erneut als Kategoriepartner dabei sein. In der Jury sind vertreten: Uwe Bräunig von agrarheute, Stefanie Nuphause von Topigs Norsvin Deutschland und Dr. Haiko Hofmann vom Bundesverband Rind und Schwein e.V.  mehr dazu

Einsatz von verarbeiteten tierischen Proteinen beim Ferkel – Versuchsdurchgang 1

Proteinmarkt - Seit Herbst 2021 ist der Einsatz von verarbeiteten tierischen Proteinen (VTP) in der Nutztierfütterung möglich (Verordnung (EU) 2021/1372 der Kommission). Grundsätzlich dürfen VTP nicht an die gleiche Tierart verfüttert werden, d. h., Kannibalismus muss ausgeschlossen sein. Das bedeutet, dass nur VTP von Schweinen für Geflügelfutter und VTP von Geflügel für Schweinefutter verwendet werden dürfen. VTP von Rindern dürfen hingegen nicht verwendet werden. VTP sind nicht mehr mit den Fleisch- bzw. Fleischknochenmehlen (DLG, 1992) aus der Zeit vor der BSE-Krise vergleichbar. Deshalb sind Fütterungsversuche notwendig, um die Einsatzmöglichkeiten dieser Futtermittel zu prüfen. In einem Versuch am Staatsgut Schwarzenau wurden Ferkelrationen mit VTP und Rationen auf rein pflanzlicher Basis (Sojaextraktionsschrot, SES) miteinander verglichen.  mehr dazu

Umweltschutz in der kommenden GAP - Brüssel legt Empfehlungen vor

AgE - Die Europäische Kommission empfiehlt für die GAP nach 2027 einfachere, zielgerichtetere und einkommenswirksame Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKA). Laut einem Bericht der DG AGRI sollen Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen effektiver und zugleich praxistauglicher werden. Grundlage sind Erfahrungen aus den aktuellen GAP-Strategieplänen.  mehr dazu

Finanzierung von mehr Tierwohl - VEZG-Preissturz heizt Debatte an

AgE - Der jüngste Preissturz bei Schlachtschweinen befeuert die Debatte über die Finanzierbarkeit höherer Tierwohlstandards in Deutschland. Hans-Benno Wichert vom Landesbauernverband Baden-Württemberg (LBV) zeigte bei der Frühjahrstagung der Verbindungsstelle Landwirtschaft-Industrie (VLI) am Mittwoch, dem 6. Mai, in Münster keinerlei Verständnis dafür, dass die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) ihre Notierung für Schlachtschweine am gleichen Tag um 10 Cent auf 1,60 Euro je Kilogramm Schlachtgewicht (SG) gesenkt hat.  mehr dazu

Interview mit der Bundestierschutzbeauftragten Silvia Breher zum Tierwohl nur mit der Landwirtschaft

AGRA Europe hat ein Interview mit Silvia Breher geführt. Breher ist die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz und damit erste Ansprechpartnerin für tierschutzrelevante Fragestellungen in Deutschland.  mehr dazu

QS informiert über Änderungen im Antibiotikamonitoring ab 2027

Ab dem Jahr 2027 ändern sich die staatlichen Meldeprozesse im HIT-System im Rahmen des Antibiotikamonitorings. Darauf weist die QS Qualität und Sicherheit GmbH in einem aktuellen Informationspapier hin. Ziel sei es, das Monitoring praxisnäher zu gestalten und Betriebe bei Dokumentation und Auswertung zu entlasten.  mehr dazu

Nach einem Jahr: Bundesregierung meldet vollzogenen Kurswechsel in Landwirtschaftspolitik

In seinem ersten Jahr im Amt hat Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer die Landwirtschaftspolitik grundlegend neu ausgerichtet, meldet das BMLEH. Im Mittelpunkt stünden nun Entlastung, Planungssicherheit und die Stärkung der ländlichen Räume als lebenswerte Heimat, nicht neue Belastungen. Zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag würden umgesetzt oder befinden sich im weiteren Verfahren.  mehr dazu

Verbändeallianz zum Entwurf zur Änderung des TierHaltKennzG: Bürokratiezuwachs vermeiden – Fortschritte erkennbar

Die Verbändeallianz aus BVLH, BVWS, BRS, DBV, DRV, ISN und VDF fordert weiterhin die Vermeidung drohender Bürokratie und begrüßt zugleich, dass der Gesetzentwurf zur dritten Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes zentrale Vorschläge der Verbände aufgreift. Positiv bewerten die Verbände insbesondere die Möglichkeit des vollständigen Downgradings, die Einbeziehung des Außer‑Haus‑Verzehrs sowie die Berücksichtigung ausländischer Ware. Gleichzeitig enthält der Entwurf jedoch Regelungen, die dem Ziel des Bürokratieabbaus entgegenstehen. Kritisch sehen die Verbände vor allem die geplanten Vorgaben zum staatlichen Logo, Registrierung und Überwachung, die aus Sicht der Wirtschaft zusätzlichen Aufwand verursachen und somit einen Bürokratiezuwachs bedeuten, ohne einen Mehrwert für Tierwohl oder Verbraucherinformation zu bringen. Die Verbändeallianz spricht sich daher für eine klare Deklarationspflicht mit einheitlichen, verpflichtenden Begriffen aus und lehnt ein zusätzliches staatliches Logo ab. Verantwortung und Kontrolle sollten – wie bei anderen Kennzeichnungspflichten – beim Inverkehrbringer liegen, gestützt auf bewährte privatwirtschaftliche Kontrollsysteme. Die Kennzeichnungspflicht sollte auch in der Außer-Haus-Verpflegung sehr effizient erfolgen, indem beispielsweise Rückverfolgungsanforderungen praxistauglich und bürokratiearm ausgestaltet werden.  mehr dazu

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