Informationen zur Kennzeichnung von Schweinen und zu den Meldeverpflichtungen

Abgangsmeldungen bei Schweinen ab 1. August 2023

Seit 1. August 2023 sind für Schweine Abgangsmeldungen vorzunehmen, wenn die Tiere den Betrieb verlassen. Dazu ist die Anzahl der Tiere, das Datum und der übernehmende Betrieb zu melden. Sofern mehrere Abgänge an einem Tag an denselben Übernehmer erfolgt sind, kann dies zusammengefasst werden. Sofern jedoch Tiere an einem Tag an mehrere verschiedene Übernehmer abgegeben werden, muss für jede Aktion eine eigene Meldung erfolgen.

 

Meldungen können direkt über HI-Tier erfolgen oder mittels LKV-Meldekarten, Bestellscheine für gedruckte Meldekarten und Meldekarten zum Herunterladen stehen im Download-Bereich zur Verfügung.


Stichtagsmeldungen zum 1. Januar einen jeden Jahres

Im nachfolgend bereitgestellten Infoblatt finden Sie die Informationen zur Stichtagsmeldung bei Schweinen.

 


Seit dem 1.1.2019 können die Stichtagsmeldungen für Schweine auch über die TSK gemeldet werden, sofern Tierhalter der Datenabgabe zustimmen, nährere Infos zur Vorgehensweise erhalten Sie bei der Tierseuchenkasse.


Kataloge / Bestellscheine /Infoblätter /Bestandsregister-Vorlagen finden Sie im Download-Bereich des Bereiches Tierkennzeichnung