News-Tierkennzeichnung
Minister Peter Hauk MdL: Eine Impfung schützt unsere Schafe und Rinder vor der Blauzungenkrankheit, auch in diesem Jahr wird die Impfung wieder vom Land und der Tierseuchenkasse unterstützt
(siehe Anlage).
Die Impfung gegen das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) ist auch 2023 notwendig, um den BTV-Freiheitsstatus des Landes aufrechtzuerhalten.
Weitere Informationen stehen hier zum Download zur Verfügung.
Der LKV Baden-Württemberg bietet wieder - wie in den vergangenen Jahren - die Erfassung von Impfungen bei Rindern und Schafen an, diese Dienstleistung ist kostenpflichtig.
Beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) können die Zahlen abgerufen werden, dazu nachfolgenden Link verwenden, ggf. nach Datum sortieren oder entsprechend scrollen:
Neues zur TAMG/ Antibiotika-Datenbank
Seit 1.1.2023 sind weitere Nutzungsarten zu melden:
Wichtig! Wer mit seiner Tierhaltung über den Bestandsuntergrenzen liegt, muss jetzt die Nutzungsart in der TAM-Datenbank anlegen!
Wenn die Tierhaltung schon am 1.1.2023 bestanden hat, dann die Nutzungsart mit dem Gültigkeitsbeginn 2023/I oder 1.1.2023 erfassen und abspeichern.
Tierärzte müssen sich NICHT als Dritte vom Tierhalter anlegen lassen, damit sie Antibiotika melden können!! Das ist falsch!!
Tierärzte können/ müssen Antibiotika in die HIT/TAM-DB melden, die Voraussetzungen hierfür sind geschaffen.
Tierärzte informieren sich am besten über den Link (siehe unten) bei den - Regierungspräsidien Baden-Württemberg - Tierarzneimittelüberwachung
über alles Wichtige zur Antibiotika-Erfassung
Weitere Infos zu den Neuerungen für Tierhalter finden sich im Download-Bereich der Tierkennzeichnung unter dem Begriff Tierarzneimitteldatenbank
PRESSEMITTEILUNG des MLR Nr. 228/2022 vom 02. September 2022
Um einen erneuten Seucheneintrag zu verhindern, ist unverändert die flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit dringend erforderlich. Der am 18. Juli für Baden-Württemberg erhaltene Freiheitsstatus soll ab September langfristig durch drei Impfzonen mit unterschiedlicher finanzieller Unterstützung der freiwilligen Schutzimpfungen weiter abgesichert werden
, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (02. September). In Baden-Württemberg wurden hierzu drei Impfzonen mit unterschiedlich hoher Bezuschussung eingerichtet.
Die komplette Pressemitteilung finden Sie nachfolgend zum Herunterladen.
Merkblatt 07/2022 der STUA Aulendorf
Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen schützt vor Krankheit und verhindert Handelsrestriktionen.
Die gerade erreichte Blauzungen-Freiheit in Baden-Württemberg wird durch Wiedereintrag gefährdet und kann nach dem neuen Tierseuchenrecht nur schwer wieder ereicht werden.
Aus diesen Gründen wird dringend empfohlen, empfängliche Tierarten impfen zu lassen.
Das Dokument steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.
BTV und BVD - Freiheitsstatus für Gesamt-BW
Minister Peter Hauk MdL:
Baden-Württemberg ist wieder vollständig frei von der Blauzungenkrankheit (BTV). Schutzimpfungen bei Rindern, Schafen und Ziegen sichern den Freiheitsstatus
und
"Landkreis Ravensburg frei von der Bovinen Virus Diarrhoe (BVD)
Die vollständige Pressemitteilung steht nachfolgend zum Download zur Verfügung
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg infomierte uns über die:
Allgemeinverfügung Verbot der Einstellung von gegen das Bovine Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) geimpften Rindern
die Allgemeinverfügung wurde am 13. 05.2022 im Staatsanzeiger veröffentlicht und besagt, dass die Einstellung von Rindern, die gegen das Bovine Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) geimpft wurden, in Betriebe in Baden-Württemberg ab dem 1. Juni 2022 verboten ist.
Für zu verbringende BVDV-unverdächtige, nicht gegen die BVDV-Infektion geimpfte Rinder, muss jederzeit auf amtliches Verlangen ein schriftlicher oder elektronischer Nachweis über die BVDV-Unverdächtigkeit des jeweiligen Rindes vorgelegt werden können.
Also, nur Tiere zukaufen, die nicht gegen BVDV geimpft wurden und für die ein schriftlicher oder elektronischer Nachweis vorliegt, dass sie BVDV unverdächtig sind. Das gilt selbstverständlich auch für den Verkauf von Tieren.
Die Allgemeinverfügung steht hier zum Download zur Verfügung
Die bundesweiten Kennzahlen für das Halbjahr 2021/2 sind veröffentlicht.
Nachfolgend finden Sie die Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
Nullmeldung per Papier melden - geht auch
Mit der 17. AMG-Novelle ist die Nullmeldung seit dem 1.11.2021 für mitteilungspflichtige Betriebe, die in einem Halbjahr in ihrem Betrieb in den entsprechenden Nutzungsarten keine Antibiotikaverwendung hatten, zur Pflichtmeldung geworden.
Anbei finden Sie eine Meldemöglichkeit für den Papierweg.
Bitte beachten Sie die Informationen zur Stichtagsmeldung zum 1.1.2022