Energieberatung in der Landwirtschaft

 

Im Spätherbst 2010 hat das Land Baden-Württemberg die geförderte Energieberatung in der Landwirtschaft gestartet. Die Überlegungen zur Einführung einer Energieeffizienzberatung in der Landwirtschaft standen ganz im Zeichen des Klimaschutzes – auch wenn sich daraus sehrwohl Vorteile für den Nutzer ergeben. So steht im Fokus der Energieberatung die Einsparung von Energie und CO2 durch folgende Maßnahmen:

- eine Reduzierung des Energieverbrauchs durch Verhaltensänderungen

- den effizienten Energieeinsatz durch Verfahrensänderung

- die optimale Wärmenutzung

- die Wahl des Energieträgers

- den Einsatz moderner Techniken zur Energiereduzierung

- die Verwendung alternativer Energien

- den Ersatz fossiler Energieträger durch regenerative Energien (Holzpellets,

Hackschnitzel etc.)

- den Verkauf regenerativ erzeugter Energie

- die Energiegewinnung aus vorhandenen Ressourcen (Wärmerückgewinnung)

 

In Baden-Württemberg wurde die Energieeffizienzberatung vom Land mit einem Anteil von 70 % der Kosten gefördert. Dafür sind im Jahr 2010 insgesamt 40 Beraterinnen und Berater ausgebildet worden. Der LKV Baden-Württemberg hat sich mit seiner Beratungs- und Service GmbH an diesem Projekt beteiligt


Energieberater

 

Beratungsschritte der Energieberatung

Die Energieberatung kann das gesamte Unternehmen oder einzelne Betriebszweige umfassen und gliedert sich in mehrere Beratungsschritte, die nicht alle auf dem landwirtschaftlichen Betrieb stattfinden. An erster Stelle der Beratung steht nach der Bewilligung der Fördermittel die Erfassung des IST – Energieverbrauchs im Betrieb. Dazu gehören eine

  • Mengenanalyse (mehrjährig; einheitliche Verbrauchszeiträume)
  • Kostenanalyse (mehrjährig; einheitliche Verbrauchszeiträume)
  • Differenzierung nach Produktionsrichtungen und Wohnhaus
  • Zuordnung zu Verbrauchseinheiten (Vakuumpumpe; Milchkühlung etc.).

 

Diese erste Datenerhebung kann im Voraus durch den Landwirt mit Hilfe eines Formulars oder vor Ort bei einem ersten Betriebsbesuch gemeinsam mit dem Energieberater erfolgen. Sinnvoller Weise sollten die Grunddaten dem Berater beim ersten Besuch bereits vorliegen, um den Betriebsrundgang zielgerichtet planen und strukturieren zu können. Der Mengen- und Kostenerfassung der im Betrieb eingesetzten Energieträger schließt sich im zweiten Schritt eine erste Bewertung des Ist-Zustandes an. Dabei geht es um eine energetische Bewertung der verbrauchten Energie, bezogen auf eine Vergleichsbasis (kWh pro Tier, Fressplatz, m², kg etc. auch für den Privatbereich), eine wirtschaftliche Bewertung der verbrauchten Energie sowie die Feststellung von möglichen Schwachstellen auf der Grundlage des Vergleichs der betrieblichen Zahlen mit Orientierungswerten.

 

Danach ist es die Aufgabe der Beratung konkrete Handlungsempfehlungen auszuarbeiten. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, Anleitungen zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen (Vorschlag einer Vorgehensweise) sowie die Erstellung eines Zeitplans. Selbstverständlich leistet dort, wo es notwendig ist, die Energieberatung weitere Hilfestellung.

 

Die Ergebnisse der Ist-Analyse und des Betriebsrundgangs sowie die vorgeschlagenen Maßnahmen und deren Nutzen fließen in einen Beratungsbericht ein.


Kostenveränderung EB

 

Kosten der Energieberatung

Eine Förderung der Energieberatung wird es voraussichtlich erst wieder im Jahr 2015 im Rahmen der neu konzipierten Modulberatung in B.-W. geben. Bis dahin bieten wir einen Kurzcheck zum Energieeinsatz im Betrieb und den wichtigsten Energieverbrauchern an. Die Kosten dafür belaufen sich auf 500 bis 800 Euro brutto, je nach Betriebszweig.

 

Sollten Sie Interesse an einer Energieberatung haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Buchholz an der Geschäftsstelle des LKV (Tel.: 0711 – 925 47 444; Fax: 0711 – 925 47 411; Email: mbuchholz@lkvbw.de )