Beratung zum Aufbau einzelbetrieblicher Managementsysteme
Nachdem im Rahmen der Agrarreform von der Europäischen Union der Aufbau von Betriebsberatungssystemen vorgegeben wurde, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) die Beratung zur Einrichtung einzelbetrieblicher Manage-mentsysteme zu fördern. Dabei muss die Beratung mindestens die Fragen zur
- Umsetzung von Grundanforderungen an die Betriebsführung und
- Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
behandeln. Die Förderung für die Inanspruchnahme von betriebsbezogenen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Managementsystemen wird gewährt, wenn die Beratung einen Beitrag leistet zur Verbesserung
- der Produkt- und Prozessqualität,
- der Rückverfolgbarkeit der Erzeugung,
- des Tierschutzes und der Tiergesundheit,
- von Umweltaspekten der gesamten Produktion,
- der effizienten Anwendung entsprechender neu eingeführter Rechtsnormen.
Die Managementsysteme sollen den Landwirten Unterstützung geben bei der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (CC). Dies wird erreicht durch
- die Einführung einer systematischen Dokumentation,
- einer Aufbereitung und Auswertung der Ergebnisse der Dokumentation, sowie
- die kontinuierliche Optimierung aller Produktionsprozesse in landwirtschaftlichen Betrieben.
Förderfähig ist dabei die Inanspruchnahme von betriebsbezogenen Beratungen zur Auswertung der Aufzeichnungen aus anerkannten Systemen sowie die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Beseitigung etwaiger Schwachstellen.
Zielsetzung der Beratung ist letztlich die Hinführung, Unterstützung und Hilfestellung zur Einhaltung der Cross Compliance Bestimmungen. Die Teilnahme an der Betriebs-beratung bzw. deren Inanspruchnahme durch Landwirte ist dabei in jedem Fall freiwillig.