Duplikate von Equidenpässe
Bei Verlust eines Equidenpasses muss der Equidenhalter bei der Stelle die den Originalpass einmal ausgestellt hat, ein Duplikat-Equidenpass beantragen. Wurde der erste für den Equiden ausgestellte Equidenpass vom LKV Baden-Württemberg ausgefertigt, so ist der Antrag auf Duplikat an den LKV zu stellen.
Bei Equiden, die aus einem EU-Mitgliedsstaat stammen und der Pass verloren ging, kann ggf. ein Duplikat im entsprechenden Mitgliedsstaat angefordert werden. Bitte melden Sie sich bei uns, wir klären das.
Ersatz-Equidenpässe
Bei Verlust eines Equidenpasses, wenn der Equide nicht mehr mittels Transponders identifiziert werden kann, muss der Equidenhalter bei der Stelle die den Originalpass einmal ausgestellt hat, einen Ersatz-Equidenpass beantragen. Wurde der erste für den Equiden ausgestellte Equidenpass vom LKV Baden-Württemberg ausgefertigt, so ist der Antrag auf Ersatz-Equidenpass an den LKV zu stellen.
Die Beantragung erfolgt, indem eine Transponderbestellung für den Equiden erfolgt, sofern kein Transponder mehr beim Betrieb vorhanden ist. Die mit dem Transponder mitgelieferten Antragsunterlagen sind komplett ausgefüllt an den LKV Baden-Württemberg per Post einzureichen. Bitte zusätzlich - sofern bekannt - formlos mitteilen, welche Transpondernummer oder Lebensnummer der Equide vorher hatte.
Von der Vorgehensweise her, erfolgt die Identifizierung eines solchen Equiden genau gleich, wie bei einem Equiden, der bisher nicht identifiziert war.
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