Duplikate von Equidenpässe

Bei Verlust eines Equidenpasses muss der Equidenhalter bei der Stelle die den Originalpass einmal ausgestellt hat, ein Duplikat-Equidenpass beantragen. Wurde der erste für den Equiden ausgestellte Equidenpass vom LKV Baden-Württemberg ausgefertigt, so ist der Antrag auf Duplikat an den LKV zu stellen.

Bei Equiden, die aus einem EU-Mitgliedsstaat stammen und der Pass verloren ging, kann ggf. ein Duplikat im entsprechenden Mitgliedsstaat angefordert werden. Bitte melden Sie sich bei uns, wir klären das.

Sofern der Equide nie einen Pass hatte, aber einen TRansponder aus einem Mitgliedsstaat hat, bitten den Punkt Ersatz-Equidenpässe bei Tieren aus Mitgliedstaaten oder Drittstaaten auf dieser Seite lesen.


Ersatz-Equidenpässe

Bei Verlust eines Equidenpasses, wenn der Equide nicht mehr mittels Transponders identifiziert werden kann, muss der Equidenhalter bei der Stelle, die den Originalpass einmal ausgestellt hat, einen Ersatz-Equidenpass beantragen. Wurde der erste für den Equiden ausgestellte Equidenpass vom LKV Baden-Württemberg ausgefertigt, so ist der Antrag auf Ersatz-Equidenpass an den LKV zu stellen.

Die Beantragung erfolgt, indem eine Transponderbestellung für den Equiden erfolgt, sofern kein Transponder mehr beim Betrieb vorhanden ist. Die mit dem Transponder mitgelieferten Antragsunterlagen sind komplett ausgefüllt an den LKV Baden-Württemberg per Post einzureichen. Bitte zusätzlich - sofern bekannt - formlos mitteilen, welche Transpondernummer oder Lebensnummer der Equide vorher hatte.

Von der Vorgehensweise her, erfolgt die Identifizierung eines solchen Equiden genau gleich, wie bei einem Equiden, der bisher nicht identifiziert war.


Ersatz-Equidenpässe bei Tieren aus Mitgliedstaaten oder Drittstaaten

Wird ein Equide mit Transponder übernommen, für den bisher kein Equidenpass ausgestellt wurde, kann nach Überprüfung der Sachlage und des Transponders beim LKV ein Ersatzpass ohne Schlachteignung ausgestellt werden. In einem solchen Fall wendet sich der Tierhalter oder Eigentümer unter Nennung der Transpondernummer und einem Foto, das die ausgelesene Nummer anzeigt per E-Mail an den LKVBW.


Weitere Informationen finden Sie über nachfolgenden Link


arrow_forwardEquidenkennzeichnung gemäß AHL (VO 2016/429) und DurVO (EU) 2021/963

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