Informationen zur Blauzungen-Impfung

Meldung der Blauzungen-Impfungen bei Rinder- Schaf- und Ziegenbeständen über den LKV BW


Der LKV Baden-Württemberg stellt in Abstimmung mit dem MLR für die Blauzungenimpfungen seit 2020 Bestellscheine zur Beantragung von Impflisten für Rinderbestände je Impftag und Betrieb für Tierhalter und Tierärzte zur Verfügung. Für die Meldung von Einzeltier-Impfungen bei Rindern in kleinen Beständen kann die Einztier-Impfliste (Rinder, grüner Rahmen) verwendet werden. Für die Meldung von Bestandsimpfungen bei Schaf- und Ziegenbetrieben stehen wie bisher die Bestandsmeldebögen (oranger Rahmen) zum Download zur Verfügung. Die Blauzungen-Impfungen können natürlich weiterhin auch durch Tierhalter selbst oder durch Tierärzte mit Vollmacht direkt in der Datenbank für Tiere (Hi-Tier) erfasst werden.

 


Zum Nachtragen von Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit für vorangegangene Jahre, beantragen Sie bitte ebenfalls Impflisten oder verwenden Sie die Impfbögen Rinder bzw. Schafe/ Ziegen, die auf dieser Seite zum Herunterladen zur Verfügung stehen.


Rinder

Beantragung von Impflisten zur Erfassung von Blauzungen-Impfungen in Rinderbeständen für Tierhalter und Tierärzte

 

Tierhalter oder Tierärzte bestellen beim LKV mit dem nachfolgend zur Verfügung gestellten Bestellschein Impflisten für einen bestimmten Betrieb und den vereinbarten Impftag. Bitte füllen Sie die Beantragung vollständig aus, wichtig sind neben den anderen Angaben aus Datenschutzgründen die Unterschriften von Tierhalter und Tierarzt!! Bitte lesen Sie die Informationen auf dem Bestellschein auch auf der Rückseite und in der nachfolgend bereitgestellten Anleitung genau und befolgen Sie die Hinweise.

Für kleine Rinderbestände ist es ggf. sinnvoll den Einzeltiermeldebogen Rinder zu verwenden. Lesen Sie auch dazu die Hinweise in der nachfolgenden Anleitung.

 


Schafe und Ziegen

Impfbögen für Schafe- oder Ziegenbestände - Impfbogen/ Bestand (oranger Rahmen)


Tierhalter oder Tierärzte können zur Meldung der Blauzungenimpfung über den LKV Baden-Württemberg die nachfolgend zum Download zur Verfügung gestellten Impfbögen (Bestand) für Schaf- und Ziegenbestände verwenden.


Informationen des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) zum Tierseuchengeschehen bei der Blauzungenkrankheit in Europa


open_in_newFLI - Blauzungenkrankheit

Das FLI (Friedrich Löffler Institut) und die StIKo Vet (Ständige Impfkommission Veterinär) empfehlen aufgrund des Seuchengeschehens in Europa den Haltern von Rindern und kleinen Wiederkäuer die freiwillige Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. Mit der Allgemeinverfügung des Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz (MLR) Baden-Württemberg wird den Tierärztinnen und Tierärzten genehmigt Impfungen bei empfänglichen Tieren gegen die Blauzungenkrankheit (BT), Serotypen (BTV4, BTV8) mit inaktivierten Impfstoffen im Jahr 2019 durchzuführen. Diese Genehmigung wurde mit der Allgemeinverfügung des MLR Baden-Württemberg vom 30.10.2018 für das Jahr 2019 verlängert.


Tierhalter, die empfängliche Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen, Gehegewild und Neuweltkameliden) halten, sollten sich möglichst umgehend an Ihre Hoftierärzte wenden, um abzustimmen welche Tierart und wieviele Tiere im Betrieb geimpft werden sollen. Der Tierarzt kann dann die entsprechenden Impfdosen bestellen und die Impfungen einplanen.
Über nachfolgenden Link finden Sie Informationen zur Abrechnung der Blauzungen-Impfung und dem für 2019 festgelegten Impfzuschuß der Tierseuchenkasse (TSK Ba-WÜ) sowie weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit


open_in_newInformationen zum Impfzuschuß der Tierseuchenklasse Ba-Wü

Informationen zur Impfstoffbestellung und dem Impfzuschuß finden Sie auch auf der Internetseite der STUA Aulendorf


open_in_newSTUA Aulendorf: Informationen zur Blauzungenkrankheit

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Text:


Auch im Jahr 2019 wird die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit in Deutschland wieder als freiwilliges Verfahren durchgeführt. Bitte informieren Sie sich zusätzlich aus den MLR Pressemitteilungen und den Veröffentlichungen der STUA Aulendorf.
Eine Impfung der Tierbestände gegen die Blauzungenkrankheit ist auch im Jahr 2019 und den Folgejahren dringend notwendig. Eine Impfung stellt den einzigen wirksamen Schutz vor der Erkrankung dar.

 

Um von den Tierhaltern hohen wirtschaftlichen Schaden abzuwenden und den Tieren Schmerzen und Leiden zu ersparen, wird in Baden-Württemberg eine freiwillige Impfung gegen die Blauzungenkrankheit durchgeführt.

 

Zur Ermittlung der benötigten Impfstoffmenge sollten sich alle Tierhalter, die ihre Rinder, Schafe oder Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen wollen, bereits mit ihrem Hoftierarzt in Verbindung gesetzt haben, um ihm die Anzahl der zu impfenden Tiere mitzuteilen. Sollte das im Einzelfall noch nicht geschehen sein, wenden sich die Tierhalter dennoch an den Hoftierarzt, um zu klären, ob noch Impfstoff nachgeordert werden kann. Die Tierärzte bestellen den Impfstoff direkt bei den Herstellern und die Hersteller rechnen die Impfstoffkosten mit der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg ab.

 

Eintrag der Impfungen in die Zentrale Datenbank HI-Tier

Die Impfungen müssen in der Zentralen Datenbank HI-Tier eingetragen werden. Dafür stehen drei Meldewege zur Verfügung:

 

- Über den LKV Baden-Württemberg -> Beantragung der Impflisten für Rinder durch Tierhalter oder Tierärzte, Impfbögen für Schafe und Ziegen zum Download, Erfassung der Impfungen durch LKV nach Rückversand der Listen von Tierhalter oder Tierärzten.

- Erfassung der Impfungen durch den Tierhalter selbst

- Erfassung der Impfungen durch den Tierarzt, der eine Vollmacht für den entsprechenden Betrieb eingeholt hat.

 


Hintergrundinformationen:

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer, die mit Fieber und Ödemen infolge Gefäßschädigungen verbunden sein kann. Ihr Verlauf kann mild bis sehr stark sein.

 

Die Übertragung der virusbedingten Tierseuche erfolgt ausschließlich über Stechmücken (so genannte Gnitzen), nicht von Tier zu Tier. Die Krankheit ist seit langem in wärmeren Regionen (Mittelmeerraum, Afrika) bekannt und befällt dort insbesondere Schafe und zum Teil auch Rinder. Das Virus ist für den Menschen nicht ansteckend, eine Gesundheitsgefährdung besteht deshalb nicht. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.