Download-Bereich - Tierkennzeichnung
Ab dem 30. Dezember 2022 gelten neue Preise für Schippers-Ohrmarken (Schweine, Schafe und Ziegen), aufgrund einer Erhöhung durch den Hersteller, die angepassten Bestellscheine und Kataloge stehen hier zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass nur Bestellungen für Schippers-Ohrmarken, die bis 24 Uhr am 29. Dezember 2022 eingegangen sind, noch mit dem alten Preis berechnet werden können!
Informationen und Meldekarten zur Antibiotikadatenbank und zum Tierarzneimittelgesetz stehen unter dem Punkt Tierarzneimitteldatenbank
zur Verfügung.
Vollmachten
Der LKV Baden-Württemberg ist ab sofort duch MLR beauftragt, Vollmachten in Papierform zu verwalten (Erfassen, Ändern, Beenden), diese Dienstleistung ist kostenpflichtig.
Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt und in den Formularen zu den verschiedenen Vollmachten.
Blauzungenkrankheit
Informationen zur freiwilligen Blauzungen-Impfung sowie zu der Erfassung von Impfungen durch den LKV Baden-Württemberg
arrow_forwardWeitere Informationen auf den LKV-Seiten finden Sie hier:
Die Bewertung der EU-Kommission hat ergeben, dass ganz Baden-Württemberg nun wieder seuchenfrei
in Bezug auf die Blauzungenkrankheit ist (Pressemitteilung MLR vom 25. Juli 2022).
Dementsprechend wird ein Teil der bisherigen Formulare nicht mehr gebraucht. Weiterhin gebaucht werden Formulare zur Verbringung von Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen) aus Mitgliedsstaaten nach Deutschland gemäß Art. 43 Abs. 2 Buchstabe d) der Delegierten (EU)-Verordnung 2020/689 vom 17. Dezember 2019. Die sogenannten Ausnahmegenehmigungen werden hiermit zum Download zur Verfügung gestellt (Quelle: STUA Aulendorf).
Ohrmarken und Meldungen
Ab sofort können elektronische Rinderohrmarken bestellt werden, bitte beachten Sie dazu das Infoblatt zu elektronischen Rinderohrmarken und das aktualisierte Formblatt zur Beantragung von Rinderohrmarken, das um die elektronischen Rinderohrmarken ergänzt wurde.
Bei Bestellungen von Schweineohrmarken ist die Anzahl der Muttertiere im jeweiligen Formular zu Beantragung der Ohrmarken zwingend anzugeben, da sonst keine Durchführung der Bestellung erfolgen kann.
Mit der Anzahl der Muttertiere wird der Jahresbedarf im Betrieb berechnet, da gemäß Viehverkehrsverordnung nur der voraussichtlich notwendige Jahresbedarf an den Betrieb ausgegeben werden darf! Gesetzliche Vorgabe dafür ist für Schweinehaltungen §39 der ViehverkVO (vom 26. Mai 2020).
Ab dem 30. Dezember 2022 gelten neue Preise für Schippers-Ohrmarken (Schweine, Schafe und Ziegen), aufgrund einer Erhöhung durch den Hersteller, die angepassten Bestellscheine und Kataloge stehen in Kürze hier zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass nur Bestellungen für Schippers-Ohrmarken, die bis 24 Uhr am 29. Dezember 2022 eingegangen sind, noch mit dem alten Preis berechnet werden können!
Für Neubesteller von Schaf- und Ziegenohrmarken: sofern Sie Beratung bei der Auswahl von Ohrmarken benötigen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Tierkennzeichnung am besten per E-Mail: tierkennzeichnung@lkvbw.de oder per Fax: 0711-92547-310 mit Rückrufbitte. Wir beraten Sie gerne!
Bei Bestellungen von Schaf- und Ziegenohrmarken ist die Anzahl der Muttertiere im jeweiligen Formular zu Beantragung der Ohrmarken zwingend anzugeben, da sonst keine Durchführung der Bestellung erfolgen kann. Mit der Anzahl der Muttertiere wird der Jahresbedarf im Betrieb berechnet, da gemäß Viehverkehrsverordnung nur Jahresbedarf an den Betrieb ausgegeben werden darf! Gesetzliche Vorgaben für Schaf- und Ziegenhaltungen ist §34 Abs. 2ff ViehverkVO (vom 26. Mai 2020).
Ab dem 30. Dezember 2022 gelten neue Preise für Schippers-Ohrmarken (Schweine, Schafe und Ziegen), aufgrund einer Erhöhung durch den Hersteller, die angepassten Bestellscheine und Kataloge stehen in Kürze hier zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass nur Bestellungen für Schippers-Ohrmarken, die bis 24 Uhr am 29. Dezember 2022 eingegangen sind, noch mit dem alten Preis berechnet werden können!
Nachfolgend finden Sie Anleitungen für das Einziehen von Ohrmarken verschiedener Hersteller, das Anlegen von Fussfesseln und das Einlegen von Magen-Boli bei Schafen und Ziegen.
Transponder und Equidenpässe
Unterlagen zur Equidenkennzeichnung (Equiden = Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen)
NUR für Tierärzte -
Beantragung einer Equidenpass-Seite zur Aufzeichung über verabreichte Arzneimittel bei Notfallbehandlung von Fohlen ohne Equidenpass.
Dies gilt nur für Freizeitpferde, bei Fohlen/ Pferden, die dem Zuchtverband angehören (registrierte Equiden), MUSS Kontakt mit dem Pferdezuchtverband aufgenommen werden!!
Tierarzneimitteldatenbank
Neuerungen Tierarzneimittel-Datenbank und Meldekarten zur Meldung an die Antibiotika-Datenbank in HI-Tier
weitere Meldekarten (Schweine u. Rinder) werden zur Verfügung gestellt, wenn klar ist, welche Übernahmemöglichkeiten aus dem normalen
HIT zur Verfügung gestellt werden wird!
Die zur Verfügung gestellten Meldekarten sind aktualisiert und gelten ab 2023/I.
Die bundesweiten Kennzahlen werden bis zum 15. Februar eines jeden Jahres auf der Seite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (siehe Link ganz unten) veröffenlicht.
Maßnahmenpläne für die unterschiedlichen Nutzungsarten erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt
Heimtier
Unterlagen nur für ermächtigte Tierärzte
Die Heimtier-Datenbank in Hi-Tier wurde zur Verfügung gestellt, der LKV leitet Ihre Bestellungen wie bisher an die Drucklegenden Stellen weiter und gibt auf Bestellung auch Meldekarten aus.
Gebühren
Seit dem 1. Oktober 2022 gelten neue Preise für Ohrmarken (für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen) und für Transponder (Pferde), alle anderen Artikel sind von der Preisanpassung nicht betroffen.
Die Bestellscheine und Kataloge sowie die Gebührenlisten stehen in der Version, die ab dem 1.10.2022 gültig ist, auf dieser Internetseite zur Verfügung.