Download-Bereich - Tierkennzeichnung
Transponder der Firma Allflex werden nicht mehr hergestellt
die bisherigen Transponder werden nicht mehr hergestellt, daher erfolgt die Lieferung nur noch solange der Vorrat beim LKVBW reicht
Alternativ werden wir Transponder von einem weiteren Hersteller in den Katalog aufnehmen.
Beschriftungsstifte der Firma Allflex derzeit nicht lieferbar
aufgrund von Lieferkettenproblemen erhalten wir derzeit keine Beschriftungsstifte von Allflex!
Alternativ bieten wir von der Firma Caisley Beschriftungsstifte an, Sie erhalten diese ohne Rückfrage mit einem entsprechenden Infoblatt
Allflex Couple 14 und Allflex M13 werden nicht mehr geliefert
Allflex C14 Schaf- und Ziegenohrmarken werde nicht mehr produziert, alternativ können C74 (gleiche Form - längerer Dorn) oder Mini-Sheep verwendet werden.
Allflex M13 für Schweine werden nicht mehr produziert - Ersatz bietet M17 mit Metalldorn, der Dorn ist etwas länger als bei M13
Informationen zur freiwilligen Blauzungen-Impfung sowie zu den Meldebögen.
arrow_forwardWeitere Informationen auf den LKV-Seiten finden Sie hier:
Neu - ab sofort können elektronische Rinderohrmarken bestellt werden, bitte beachten Sie dazu das Infoblatt zu elektronischen Rinderohrmarken und das aktualisierte Formblatt zur Beantragung von Rinderohrmarken, das um die elektronischen Rinderohrmarken ergänzt wurde.
Bei Bestellungen von Schweineohrmarken ist die Anzahl der Muttertiere im jeweiligen Formular zu Beantragung der Ohrmarken zwingend anzugeben, da sonst keine Durchführung der Bestellung erfolgen kann.
Mit der Anzahl der Muttertiere wird der Jahresbedarf im Betrieb berechnet, da gemäß Viehverkehrsverordnung nur der voraussichtlich notwendige Jahresbedarf an den Betrieb ausgegeben werden darf!
Gesetzliche Vorgaben:
- für Schweinehaltungen: Schweine ViehverkVO (vom 26. Mai 2020) §39
Neubesteller von Schaf- und Ziegenohrmarken müssen sich eine andere Ohrmarke aussuchen. Sofern Sie Beratung bei der Auswahl einer anderen Ohrmarke benötigen, wenden Sie sich bitte an die Kolleg*innen der Tierkennzeichnung am besten per E-Mail: tierkennzeichnung@lkvbw.de oder per Fax: 0711-92547-310 mit Rückrufbitte. Wir beraten Sie gerne!
Allflex Couple 14 ist nicht mehr lieferbar - Alternativen sind Couple 74 (Form ist gleich, der Dorn ist länger) oder Mini-Sheep (Form ist kleiner, Dorn ist länger - vergleiche Couple 74)
Sofern Sie Beratung bei der Auswahl einer anderen Ohrmarke benötigen, wenden Sie sich bitte an die Kolleg*innen der Tierkennzeichnung am besten per E-Mail: tierkennzeichnung@lkvbw.de oder per Fax: 0711-92547-310 mit Rückrufbitte. Wir beraten Sie gerne!
Bei Bestellungen von Schaf- und Ziegenohrmarken ist die Anzahl der Muttertiere im jeweiligen Formular zu Beantragung der Ohrmarken zwingend anzugeben, da sonst keine Durchführung der Bestellung erfolgen kann.
Mit der Anzahl der Muttertiere wird der Jahresbedarf im Betrieb berechnet, da gemäß Viehverkehrsverordnung nur der voraussichtlich notwendige Jahresbedarf an den Betrieb ausgegeben werden darf!
Gesetzliche Vorgaben:
- für Schaf- und Ziegenhaltungen: ViehverkVO (vom 26. Mai 2020) §34 Abs. 2ff.
Unterlagen zur Equidenkennzeichnung (Equiden = Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen)
Die bisherigen Transponder von Allflex werden nicht mehr produziert, daher gilt: - nur solange Vorrat beim LKVBW reicht - diese Info wurde uns sehr kurzfristig zugeleitet.
Eine Alternative zu den Virbac-Transpondern werden wir von Caisley International einkaufen.
Die Bestellscheien werden in Kürze angepasst sein.
NUR für Tierärzte -
Beantragung einer Equidenpass-Seite zur Aufzeichung über verabreichte Arzneimittel bei Notfallbehandlung von Fohlen ohne Equidenpass.
Unterlagen nur für ermächtigte Tierärzte
Die Heimtier-Datenbank in Hi-Tier wurde zur Verfügung gestellt, der LKV leitet Ihre Bestellungen wie bisher an die Drucklegenden Stellen weiter und gibt auf Bestellung auch Meldekarten aus.
Nachfolgend finden Sie Anleitungen für das Einziehen von Ohrmarken verschiedener Hersteller, das Anlegen von Fussfesseln und das Einlegen von Magen-Boli bei Schafen und Ziegen.
Seit dem 1. Juli 2020 gelten neue Preise für die Artikel der Tierkennzeichnung gemäß Beiratsbeschluss vom 9. Juni 2020 (siehe auch News-Tierkennzeichnung).
Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 wurde die Mehrwertsteuer auf 5% gesenkt, seit dem 1. Januar 2021 werden wieder 7% Mehrwertsteuer berechnet.
Die Bestellscheine und Kataloge sowie die Gebührenlisten stehen in der Version, die ab dem 1.1.2021 gültig ist, auf dieser Internetseite zur Verfügung.