Download-Bereich - Tierkennzeichnung
Wichtige Informationen für Tierhalter bei Hofübergabe/ Hofübernahme/ GbR-Gründung
Infos zur PIN-Vergabe in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg kann die PIN nur über den folgenden Link bestellt werden, der LKV Baden-Würtemberg kann hier nicht für Sie tätig werden.
Alternativ per E-Mail: veta-seuk@mlr.bwl.de oder per Fax: 07154/9598-885 an das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Steuerung und Koordinierung von EU-Maßnahmen (SEU), Dienstsitz Kornwestheim, Stuttgarter Str. 161, 70806 Kornwestheim
Neu - Ab 1. Juli 2026 gelten neue Preise
Vollmachten
Der LKV Baden-Württemberg ist ab sofort duch MLR beauftragt, Vollmachten in Papierform zu verwalten (Erfassen, Ändern, Beenden), diese Dienstleistung ist kostenpflichtig.
Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt und in den Formularen zu den verschiedenen Vollmachten.
Ohrmarken und Meldungen
Seit 1. Januar 2024 werden Verbringungsmeldekarten nicht mehr obligatorisch den Lieferungen von Rinderohrmarken beigelegt - siehe auch Infoblatt auf dieser Seite. Stattdessen werden Bestellscheine beigelegt, sodass jeder nach Bedarf bestellen kann.
NEU - Allflex Ovina Schweineohrmarken werden nicht mehr produziert - nur noch solange Vorrat beim Hersteller reicht!
Bei Bestellungen von Schweineohrmarken ist die Anzahl der Muttertiere im jeweiligen Formular zu Beantragung der Ohrmarken zwingend anzugeben, da sonst keine Durchführung der Bestellung erfolgen kann.
Mit der Anzahl der Muttertiere wird der Jahresbedarf im Betrieb berechnet, da gemäß Viehverkehrsverordnung nur der voraussichtlich notwendige Jahresbedarf an den Betrieb ausgegeben werden darf! Gesetzliche Vorgabe dafür ist für Schweinehaltungen §39 der ViehverkVO (vom 26. Mai 2020).
Für Neubesteller von Schaf- und Ziegenohrmarken: sofern Sie Beratung bei der Auswahl von Ohrmarken benötigen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Tierkennzeichnung am besten per E-Mail: tierkennzeichnung@lkvbw.de oder per Fax: 0711-92547-310 mit Rückrufbitte. Wir beraten Sie gerne!
Bei Bestellungen von Schaf- und Ziegenohrmarken ist die Anzahl der Muttertiere im jeweiligen Formular zu Beantragung der Ohrmarken zwingend anzugeben, da sonst keine Durchführung der Bestellung erfolgen kann. Mit der Anzahl der Muttertiere wird der Jahresbedarf im Betrieb berechnet, da gemäß Viehverkehrsverordnung nur Jahresbedarf an den Betrieb ausgegeben werden darf! Gesetzliche Vorgaben für Schaf- und Ziegenhaltungen ist §34 Abs. 2ff ViehverkVO (vom 26. Mai 2020).
Nachfolgend finden Sie Anleitungen für das Einziehen von Ohrmarken verschiedener Hersteller, das Anlegen von Fussfesseln und das Einlegen von Magen-Boli bei Schafen und Ziegen.
Transponder und Equidenpässe
Unterlagen zur Equidenkennzeichnung (Equiden = Pferde, Esel, Zebras und deren Kreuzungen)
NUR für Tierärzte -
Beantragung einer Equidenpass-Seite zur Aufzeichung über verabreichte Arzneimittel bei Notfallbehandlung von Fohlen ohne Equidenpass - Auf Nachfrage
Dies gilt nur für Freizeitpferde, bei Fohlen/ Pferden, die dem Zuchtverband angehören (registrierte Equiden), MUSS Kontakt mit dem Pferdezuchtverband aufgenommen werden!!
Tierarzneimitteldatenbank
Infos zur Tierarzneimittel-Datenbank, Bestellscheine und Meldekarten zur Meldung an die Antibiotika-Datenbank in HI-Tier - seit 2023/I
Die bundesweiten Kennzahlen werden bis zum 15. Februar eines jeden Jahres auf der Seite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (siehe Link ganz unten) veröffenlicht.
Nachfolgend finden Sie den aktualisierten Maßnahmenplan sowie die Erläuterungen und Handlungsempfehlungen zur Verwendung (Stand 20.02.2024)
Blauzungenkrankheit
Informationen zur freiwilligen Blauzungen-Impfung sowie zu der Erfassung von Impfungen durch den LKV Baden-Württemberg
arrow_forwardWeitere Informationen auf den LKV-Seiten finden Sie hier:
Nachfolgend finden sich die Tierhaltererklärungen, die beim Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen benötigt werden. Die Verwendung der Tierhaltererklärungen sind im STUA-Infoblatt Verbringungsregeln
erklärt.
Heimtier
Unterlagen nur für ermächtigte Tierärzte
Auf Nachfrage - Für die Heimtier-Datenbank in Hi-Tier leitet der LKV Ihre Bestellungen wie bisher an die Drucklegenden Stellen weiter und gibt auf Bestellung auch Meldekarten aus.
Gebühren
Ab 1. Juli 2026 gelten neue Preise für diverse Artikel - siehe Liste zum Download

Informationen zur Tierhalterregistrierung bei Hofübergabe