Beauftragung

Das Land Baden-Württemberg hat den Landesverband Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungenen in der Tierzucht e.V. beauftragt, die Milchleistungsprüfung in Baden-Württemberg durchzuführen.


Grundsätze

Der Gesetzgeber und die verschiedenen Dachorganisationen haben Gesetze, Verordnungen und Richtlinien erlassen, die eine einheitliche Leistungs- und Qualitätsprüfung im Bereich der Tierzucht garantieren. Die wichtigsten Regelungen sind im folgenden aufgeführt und stehen zum Download zur Verfügung.

Das Tierzuchtgesetz regelt die Anforderungen und Bestimmungen für Züchter und Zuchtorganisationen von den wichtigsten landwirtschaftlichen Nutztieren mit dem Ziel der Verbesserung der Leistungsfähigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung. Unter anderem ist hier auch die Notwendigkeit der Durchführung von Leistungsprüfungen für Zuchttiere festgelegt. Ferner wird auf die staatliche Förderung von Leistungsprüfungen hingewiesen.


Aufgaben der Milchleistungsprüfung

Neben der Organisation und Durchführung der Milchleistungsprüfung sind die Zuchtwarte verpflichtet, sich um den MLP-Probentransport zu kümmern, Melkbarkeitsprüfungen, Probenehmerüberprüfungen und Herdennachprüfungen durchzuführen. Ferner gehört zu den Pflichtaufgaben des Zuchtwartes, sich der Stallbuchführung anzunehmen und eine Beratung auf der Basis der MLP-Daten anzubieten.

Sonderaufgaben sind u.a. die Überprüfung von elektronischen Milchmengenmessgeräten, die Fütterungsberatung über das Programm RDV4F, die Kuhplanerführung und der LactoCordereinsatz.


Die Zuchtwarte sind für die Anstellung, Schulung und Überwachung der Probenehmer in ihren Dienstgebieten verantwortlich. Durch regelmäßige Probenehmerüberprüfungen wird eine korrekte Probenahme in den MLP-Betrieben sichergestellt.

Eine weitere Maßnahme stellt sicher, dass die Probenahme in den Betrieben korrekt erledigt wird. Jeder Zuchtwart hat die Aufgabe, im Prüfungsjahr mindestens 2 Herdennachprüfungen durchzuführen. Im Anschluss an das reguläre Probemelken durch den Probenehmer wird vom Zuchtwart unangemeldet ein weiteres Probemelken angesagt, das sich über 2 Melkzeiten erstreckt. Die ermittelten Ergebnisse werden verglichen und nach Vorgabe der ADR-Empfehlung 1.7 ausgewertet.

Milchmengenmessgeräte sind einmal im Jahr auf ihre Messgenauigkeit zu überprüfen. Das gilt für die mobilen Milchmengenmessgeräte des LKV wie für die stationären elektronischen Milchmengenmessgeräte, die zur offiziellen Milchleistungsprüfung zugelassen sind. Die mobilen Milchmengenmessgeräte des Verbandes sind einmal jährlich auf ihre korrekte Funktionsweise zu überprüfen. Der LKV verfügt über ein stationäres Testlabor bei der LAZ BW in Aulendorf und über eine mobile Einheit, installiert auf einem PKW-Anhänger. Speziell ausgebildete Zuchtwarte nehmen die Überprüfung vor. Mit Hilfe eines Wassertestes wird die Messgenauigkeit geprüft und sicher gestellt. Darüber hinaus werden die Geräte gewartet und Verschleißteile ausgetauscht. Nur so kann sichergestellt werden, dass die gemessenen Milchmengen korrekt sind.