Informationen zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen und zu den Meldeverpflichtungen

Abgangsmeldungen ab 1. August 2023 bei Schafen und Ziegen

Seit 1. August 2023 sind für Schafe und Ziegen Abgangsmeldungen vorzunehmen, wenn die Tiere den Betrieb verlassen. Dazu ist die Anzahl der Tiere, das Datum und der übernehmende Betrieb zu melden. Sofern mehrere Abgänge an einem Tag an denselben Übernehmer erfolgt sind, kann dies zusammengefasst werden, werden jedoch Tiere an einem Tag an mehrere verschiedene Übernehmer abgegeben, muss für jede Aktion eine eigene Meldung erfolgen.

 

Meldungen können direkt über HI-Tier erfolgen oder mittels LKV-Meldekarten, Bestellscheine für gedruckte Meldekarten und Meldekarten zum Herunterladen stehen im Download-Bereich zur Verfügung.


Stichtagsmeldungen zum 1. Januar eines jeden Jahres

Schafe und Ziegen müssen zum 1. Januar 2022 gemeldet werden. Weitere Informationen in den folgenden Infoblättern.


Seit dem 1.1.2019 können die Stichtagsmeldungen für Schafe und Ziegen wieder über die TSK gemeldet werden, sofern Tierhalter der Datenabgabe zustimmen, nährere Infos zur Vorgehensweise erhalten Sie bei der Tierseuchenkasse.


Information zu den Kennzeichnungsmitteln Fussfessel und Bolus für Schafe und Ziegen

Nachfolgend aufgeführte Varianten können beim LKV Baden-Württemberg bestellt werden:

 

  • Bolus und visuelle Fußfessel ( ohne Transponder)

  • Bolus und visuelle Ohrmarke (ohne Transponder)

  • Fußfessel ohne Transponder und Ohrmarke mit Transponder

  • Bolus zur Tätowierung

Bitte beachten Sie die Informationen dazu in den Katalogen und Beantragungen im Download-Bereich


Kennzeichnung

Die Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17. Dezember 2003 schreibt vor, wie Schafe und Ziegen zu kennzeichnnen sind. Die Durchführung dieser Verordnung der EU wird in der nationalen Viehverkehrsverordnung geregelt.


Kennzeichnung von Schafen und Ziegen

 

1. geboren ab 1. Januar 2010:

Elektronisches Kennzeichen und visuelles Kennzeichen (tierindividuelle Kennzeichen),

 

2. davor geborene Tiere:

doppelte gelbe tierindividuelle Ohrmarken

 

3. Tiere, die innerhalb von 12 Monaten national geschlachtet werden:

Weiße Betriebsohrmarke

 

Frist zur Kennzeichnung:

Kennzeichnung innerhalb von 9 Monaten nach der Geburt oder vor der Verbringung aus dem Geburtsbetrieb

 

 

Das Infoblatt zur elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen sowie die Kataloge und Formblätter zur Beantragung von Ohrmarken finden sich im Download-Bereich - Bereich Schafe und Ziegen