04.05.2026
AgE - Bei der Initiative Tierwohl (ITW) droht mit der verpflichtenden Nämlichkeit ab 2027 ein erheblicher Einbruch der Tierzahlen. Diese Schlussfolgerung hat die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) aus den Ergebnissen einer Umfrage gezogen, die sie im März unter Sauenhaltern und Schweinemästern durchgeführt hat.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) möchte ein stärker am Verursacherprinzip orientiertes System für die Düngung unserer Äcker und Felder, insbesondere in mit Nitrat belasteten Gebieten, auf den Weg bringen. Mit der Änderung des Düngegesetzes soll die Rechtsgrundlage für das dafür erforderliche Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung geschaffen werden. Das Kabinett hat heute dem von Bundesminister Alois Rainer vorgelegten Entwurf zugestimmt.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) treibt die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen voran. Der dafür nötige Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes wurde heute vom Bundeskabinett verabschiedet. Ziel ist es, den Tierschutz weiter wirksam zu stärken und bestehende Kontrolllücken zu schließen. Die verpflichtende Videoüberwachung soll künftig dazu beitragen, tierschutzrelevante Vorgänge in Schlachtbetrieben transparenter zu machen und Verstöße konsequent abzustellen. Mit dem vorgelegten Vorschlag wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Der aktuelle Entwurf zur 3. Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes greift viele Forderungen auf, die die Verbändeallianz aus BRS, BVLH, DBV, DRV und ISN schon im Herbst 2025 formuliert hatten. Abbau unnötiger Bürokratie, der Einbezug des Außer-Haus-Verzehrs und die Stärkung der Position der deutschen Sauenhaltung seien an dieser Stelle nur exemplarisch aufgeführt. Jedoch gibt es erneut auch Nachbesserungsbedarf.
Das Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten kann ab dem 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden. Wie die European Commission auf ihrer Homepage mitteilt, wurden die Partnerländer über die vorläufige Anwendung des Interims-Handelsabkommens informiert. Damit können erste Handelserleichterungen wie der schrittweise Abbau von Zöllen greifen, während die vollständige Ratifizierung innerhalb der EU noch aussteht.
