Aufgrund des MKS-Ausbruchs in der Slowakei hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz präventive Maßnahmen für die Einfuhr von Tieren aus Ungarn und der Slowakei in österreichische Schlachtbetriebe erlassen. Wichtige Anforderungen umfassen:
- Absonderung der Tiere in einem Quarantänestall oder strikte Trennung von anderen Tieren im Betrieb.
- Durchführung und Dokumentation einer R&D nach der Schlachtung.
- Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes bei der Anlieferung.
- Reinigung und Desinfektion der Transportmittel.
Es wird dringend davon abgeraten, Tiere und tierische Produkte aus den betroffenen Regionen einzuführen. Halter:innen sind aufgefordert, verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um eine Einschleppung der Maul- und Klauenseuche zu verhindern.