20.07.2026
Der QS-Wissenschaftsfonds sucht innovative Forschungsprojekte entlang der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette, unter anderem zu den Themen Tierwohl, Tiergesundheit, Hygiene, Biosicherheit, Nachhaltigkeit sowie Digitalisierung und KI. Im Fokus stehen insbesondere Vorhaben mit Bezug zu Rind, Schwein und Mastgeflügel, beispielsweise zu Tierwohl entlang der Kette, Hygiene, resilienten Lieferketten oder Wissenstransfer in die Praxis. Eine Förderung von bis zu 35.000 € pro Projekt ist möglich, Bewerbungsschluss ist der 6. September 2026. Auch Symposien und praxisnahe Weiterbildungen können gefördert werden.
Kaum ein anderer Bereich der Landwirtschaft befindet sich derzeit in einem so starken Umbruch wie die Schweinehaltung. Im Mai 2026 wurden in Deutschland rund 21 Millionen Schweine gehalten. In den vergangenen drei Jahren blieb die Zahl der Tiere damit relativ konstant. Blickt man jedoch zehn Jahre zurück, so sind die Bestände seitdem um über 22 Prozent gesunken. Die Anzahl der schweinehaltenden Betriebe sinkt bereits seit Jahrzehnten massiv. Allein in den vergangenen 15 Jahren sank sie um fast 54 Prozent auf derzeit noch 14.700 Betriebe. Im Gegenzug stieg die Zahl der Schweine pro Betrieb im selben Zeitraum rasant an: Aktuell beträgt sie 1.432 Tiere, was bei den durchschnittlichen Bestandsgrößen einem Zuwachs von fast 70 Prozent gegenüber 2011 entspricht.
Nicht alle Lebensmittel landen auf unseren Tellern – viele gehen bereits bei der Erzeugung verloren. Warum das so ist und wie sich Verluste vermeiden lassen, erklärt das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft. Auch in der Tierhaltung kommt es zu Lebensmittelverlusten. Genau genommen gelten lebende Tiere jedoch noch nicht als Lebensmittel – erst nach der Schlachtung ist dies der Fall. Verluste bei lebenden Tieren entstehen unter anderem durch Krankheiten, Verletzungen oder Tierseuchen. Müssen Tiere mit Arzneimitteln behandelt werden, dürfen Fleisch, Milch oder Eier während vorgeschriebener Wartezeiten nicht vermarktet werden. Bei Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest können zudem Sperrmaßnahmen und Transportverbote erforderlich sein. In betroffenen Beständen müssen Tiere getötet werden, um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Dadurch gehen potenzielle Lebensmittel verloren oder können nicht wie vorgesehen vermarktet werden. Um solche Verluste möglichst zu vermeiden, setzen Landwirtinnen und Landwirte auf vorbeugende Maßnahmen. Dazu zählen eine gute Tiergesundheit, konsequente Hygienekonzepte, regelmäßige Gesundheitskontrollen sowie Maßnahmen der Biosicherheit. Diese sollen verhindern, dass Krankheitserreger in die Tierbestände eingeschleppt und verbreitet werden.
15.07.2026
Im Rahmen einer Masterarbeit an der Technischen Universität München wird derzeit eine wissenschaftliche Umfrage zu Reinigungs- und Waschverfahren von Sauen in der Ferkelproduktion durchgeführt. Ziel der Untersuchung ist es, einen umfassenden Überblick über die in der Praxis eingesetzten Verfahren sowie die damit verbundenen Erfahrungen der Betriebe zu gewinnen. Die Umfrage richtet sich an alle schweinehaltenden Betriebe mit Sauenhaltung zur Ferkelproduktion – unabhängig davon, ob bereits eine Wascheinrichtung vorhanden ist oder nicht. Jede Teilnahme leistet einen wertvollen Beitrag zur Schaffung einer fundierten Datengrundlage. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu beitragen, praxisnahe Empfehlungen abzuleiten und das Management in der Sauenhaltung gezielt weiterzuentwickeln. Die Bearbeitung dauert etwa 10 bis 15 Minuten. Die Teilnahme ist anonym und dient ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken.
Eine langjährige Forderung der Landwirtschaft wird nun umgesetzt: Ackerland verliert seinen Status künftig nicht mehr allein deshalb, weil dort über mehr als fünf Jahre Gras oder andere Grünfutterpflanzen angebaut werden. Bislang mussten Flächen regelmäßig umgebrochen oder neu eingesät werden, um den förderrechtlichen Ackerstatus zu sichern – mit negativen Folgen für Humusaufbau, Bodenstruktur und Gewässerschutz. Künftig entfällt dieser rein förderrechtlich bedingte Umbruch. Grundlage ist die Anfang des Jahres verabschiedete Omnibus-III-Verordnung der Europäischen Kommission, deren Vorgaben inzwischen in deutsches Recht übernommen wurden. Die Neuregelung gilt für Flächen, die im Mehrfachantrag 2025 und 2026 als Ackerland gemeldet wurden. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich: Die Zuordnung als "dauerhafte Ackerfläche" erfolgt automatisch im Serviceportal iBALIS. Diese Flächen können weiterhin als Ersatzflächen für genehmigte Dauergrünlandumwandlungen sowie für Agrarumweltmaßnahmen – etwa M10 – genutzt werden.
