Beim Verbändegespräch im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) seine Forderungen für eine zukunftsfähige Tierhaltung vorgestellt. Im Mittelpunkt standen Forschung und Innovation, Bau- und Genehmigungsrecht, Übergangsfristen in der Sauenhaltung sowie die Wolfspolitik.
Bundesminister Alois Rainer zeigte Verständnis und kündigte an, die Themen gemeinsam mit den Verbänden weiter zu bearbeiten.
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Die deutschen Sauenhalter stehen vor großen Herausforderungen: Mit der 7. Änderungsverordnung der TierSchNutztV müssen bestehende Ställe an strengere Vorgaben angepasst werden – ein Vorhaben, das viele Betriebe an ihre Grenzen bringt. Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) fordert deshalb eine Anpassung der Fristen und klare politische Signale, um Planungssicherheit und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
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Eine konsequente Qualitätssicherung bietet den beste Schutz vor Krisen. Kommt es dennoch zu einem Vorfall, zählt vor allem schnelles und zielgerichtetes Handeln. Damit Systempartner solche Fälle künftig noch einfacher und schneller melden können, stellt QS ab sofort neben den bisherigen Ereignisfallblättern auch ein digitales Online-Formular zur Verfügung. Darin kann im ersten Schritt die betreffende Stufe der Wertschöpfungskette ausgewählt werden, für welche der Ereignis- und Krisenfall gemeldet werden soll.
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Die Genomeditierung bei Nutztieren für die Fleischproduktion zielt u.a. darauf ab, Tiere mit verbessertes Muskelwachstum, erhöhter Krankheitsresistenz und einer besseren Futterverwertung zu züchten. In einer Übersichtsarbeit von Forschenden der Ohio State University wurden Gene, die eine Rolle bei Wachstum und Fettstoffwechsel spielen (u.a. das Myostatin-Gen (MSTN), hinsichtlich ihrer potenziellen Anwendungen in Genome-Editing-Strategien zur Verbesserung der Fleischproduktion bewertet. Die Arbeit zeigt die ethische Überlegungen, regulatorischen Herausforderungen und Fragen der Verbraucherakzeptanz bei der Kommerzialisierung von genomeditierten Tieren auf und weist darauf hin, dass ständige Fortschritte im Bereich des Präzisions-Geneditings sowie der Entwicklung transparenter regulatorischer Rahmenbedingungen voraussichtlich eine breitere Einführung von genom-editierten Tieren ermöglichen können.
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In Blekendorf (Landkreis Plön) hat die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein den modernsten Versuchsschweinestall Deutschlands eröffnet. Mit dem Neu- beziehungsweise Umbau des Quarantäne- und Eingliederungsstalls, des Deckzentrums und der Abferkelung mit Bewegungsbuchten wurde am Standort Futterkamp in eine moderne und zukunftsfähige Schweinehaltung mit viel Tierwohl investiert. Das 3-Millionen-Euro-Projekt, wurde mit 1,8 Millionen Euro von der Landesregierung kofinanziert.
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Die Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen in der Schweineproduktion ist entscheidend, um die Tiergesundheit zu optimieren und den Einsatz von Antibiotika zu reduzieren. Ein Rechtsrahmen kann dazu beitragen, dass alle Beteiligten die Notwendigkeit von Biosicherheitsmaßnahmen verstehen und sie korrekt umsetzen. In einer Studie wurde ermittelt, welche Biosicherheitsmaßnahmen nach nationalem Recht und/oder von den Organisationen im europäischen Schweinesektor unter normalen Umständen (keine Bedrohung durch Krankheitsausbrüche) vorgeschrieben sind. Dazu wurde ein Fragebogen mit 51 Biosicherheitsmaßnahmen von Vertretern aus 24 europäischen Ländern beantwortet.
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Forschende am Forschungsinstitut für Nutztierbiologie (FBN) in Dummerstorf und der Universität Udine haben die Aufnahme von Nanoplastik in Nutztierzellkulturen nachgewiesen. Die Ergebnisse liefern Hinweise auf mögliche Risiken für Tiergesundheit, Fleischerzeugung und auch für die Ernährungssicherheit des Menschen.
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Die Fachzeitschrift SUS berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe über ein Rechtsgutachten zur Entstehung der Ausführungshinweise zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Darin werden Defizite bei der Transparenz der Entscheidungsfindung, beim wissenschaftlichen Standard sowie bei der Einbindung praxisnaher Fachleute aufgezeigt.
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Die Preise für landwirtschaftliche Produkte sind im August 2025 gestiegen, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Während sich pflanzliche Erzeugnisse deutlich verbilligten, verteuerten sich tierische Produkte erheblich. Besonders stark war der Preisanstieg bei Rindfleisch mit über 40 Prozent. Die Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte waren im August 2025 um 2,2 % höher als im August 2024.
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Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist verpflichtet, ein den Vorschriften der Düngeverordnung anschließend zugrunde zu legendes nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu erstellen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am 08.10. in Leipzig entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die beklagte Bundesrepublik verurteilt, das bislang fehlende, den Maßgaben des § 3a Abs. 1 des Düngegesetzes genügende nationale Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu erstellen. Die Düngeverordnung als solche reicht nicht aus, um diese Anforderungen zu erfüllen. Das Aktionsprogramm muss insbesondere geeignet sein, den Nitrateintrag aus der Landwirtschaft derart zu reduzieren, dass das Grundwasser nicht mehr als 50 mg/l Nitrat enthält. Das in einem ersten Schritt erstmalig zu erstellende Aktionsprogramm ist in einem zweiten Schritt in die Beratungen zur Erstellung eines Entwurfes zur Änderung der Düngeverordnung einzubeziehen.
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Die nächsten KTBL-Tage finden vom 23. bis 25. März 2026 in Bamberg statt und widmen sich dem Balanceakt zwischen Tierwohl, Umwelt und Ökonomie in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung. Mit ausgewiesenen Expert*innen sollen u.a. die Fragen diskutiert werden wie Tierhaltung im Spannungsfeld zwischen Tierwohl, Klimaschutz, Nachhaltigkeit und ökonomischen Realitäten gestaltet werden kann und wie sich gesellschaftliche Erwartungen mit der Praxis auf den Höfen zusammenbringen lassen.
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Ab dem 9. Februar 2029 müssen Sauen und Jungsauen im Deckzentrum verpflichtend in Gruppen gehalten werden – gemäß den neuen Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztVO). Um diese Übergangsfrist nutzen zu können, mussten Betriebe bis zum 09. Februar 2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept bei der zuständigen Veterinärbehörde einreichen. Bis spätestens zum 09. Februar 2026 muss ein Bauantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht und ein Nachweis darüber beim Veterinäramt vorgelegt werden. Der Um- oder Neubau des Deckzentrums muss dann bis zum 09. Februar 2029 abgeschlossen sein. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen gibt Planungshinweise für Umbau und Gruppenhaltung. Am 06.11. findet dazu ein Online-Seminar statt.
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Im aktuellen Podcast "tierischGUT aus Niedersachsen" stehen Frauen in der Landwirtschaft im Vordergrund. Gemeinsam mit Natascha Henze, Referentin für Vieh und Fleisch beim Landvolk Niedersachsen, gibt Anneke Kreißig, Landwirtin und stellvertretende Vorsitzende der Junglandwirte Niedersachsen aus dem Kreis Diepholz, Einblicke in ihren Alltag und spricht über Herausforderungen und Chancen für Frauen in der Tierhaltung.
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Der Klimawandel aber auch die zunehmend Marktvolatilität stellen landwirtschaftliche Betriebe zunehmend vor große Herausforderungen. Daher wird die finanzielle Absicherung der Mitarbeiter immer wichtiger. Die R+V-Versicherung bietet maßgeschneiderte Lösungen speziell für landwirtschaftliche Betriebe.
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Die Menge der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika ist in Deutschland im Jahr 2024 leicht gestiegen. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurden insgesamt 562 Tonnen Antibiotika an Tierärzte und weitere Empfänger abgegeben. Das ist ein Plus von 34 Tonnen (6,4 %) gegenüber dem Vorjahr. Im Vergleich zu 2011, dem ersten Jahr der Erfassung, beträgt der Rückgang 67 Prozent. Von den 562 Tonnen (t) Antibiotika, die 2024 abgegeben wurden, entfallen wie in den Vorjahren die größten Mengen auf Penicilline (222 t) und Tetrazykline (113 t). Es folgen Sulfonamide (62 t), Makrolide (53 t), Aminoglykoside (37 t) und Polypeptidantibiotika (31 t).
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