Mit der am 17. Juni 2026 getroffenen Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Regulierung Neuer Genomischer Techniken (NGT) im Pflanzenbau rückt nun auch die Frage nach einem künftigen Rechtsrahmen für die Nutztierzucht stärker in den Fokus. Der Entscheidung, Pflanzen, die mit der Gen-Schere (z.B. CRISPR/Cas) gezüchtet wurden, zukünftig nicht mehr automatisch dem strengen Gentechnikrecht unterzuordnen, steht der BRS grundsätzlich positiv gegenüber. Die rechtliche Gleichstellung von NGT-1- und herkömmlichen Pflanzen ist übertragen auf die Nutztierhaltung auch analoger Bestandteil des im April verabschiedeten BRS-Positionspapiers zur Anwendung Neuer Genomischer Techniken (NGTs) in der Nutztierzucht.
Die Initiative Tierwohl (ITW) hat die rechnerische Lücke zwischen Ferkelaufzucht und Schweinemast geschlossen. In der jüngsten Registrierungsphase haben sich 570 weitere Ferkelaufzuchtbetriebe mit rund 6,9 Millionen Ferkeln pro Jahr angemeldet. Damit stehen künftig rund 25 Millionen ITW-Ferkel rund 22 Millionen ITW-Mastschweinen gegenüber. Für das ITW-System ist das ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz. Ab 2027 soll die Voraussetzung geschaffen sein, dass Schweine lückenlos von der Geburt bis zur Schlachtung in teilnehmenden Betrieben gehalten werden können.
Zum 30. Juni erhalten mehr als 2.100 landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern fristgerecht insgesamt rund 86 Millionen Euro an Fördermitteln für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die Mittel stammen von der Europäischen Union, dem Bund und dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Sie werden in allen Fällen ausgezahlt, in denen die Auszahlungsvoraussetzungen vollständig erfüllt sind.
Am nächsten Stichtag, dem 1. August 2026, wird der Therapieindex im QS-System neu berechnet. Dafür müssen die Monitoringdaten (Antibiotikabelege oder Nullmeldungen) aus dem ersten Halbjahr 2026 vollständig in der QS-Antibiotikadatenbank vorliegen. Aus unvollständigen Monitoringdaten kann der Therapieindex nicht berechnet werden. Somit droht der Entzug der Lieferberechtigung in das QS-System zum 8. August 2026 für Mastkälber und Schweine sowie erstmalig für Mastrinder haltende QS-Betriebe.
Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) hat seinen Jahresbericht für das Jahr 2025 veröffentlicht. Die Bilanz verdeutlicht die große Bedeutung der Fachbehörde für den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie für die Landwirtschaft und die Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern. Im vergangenen Jahr bearbeitete das LALLF insgesamt 488.457 Proben und führte 24.046 Kontrollen durch. Allein in der Tierseuchendiagnostik wurden 427.310 Proben untersucht. Hinzu kamen 45.828 Untersuchungen im Pflanzenschutzbereich sowie 15.192 Analysen von Lebens- und Futtermitteln.
