BRS-Newsticker:

Copa/Cogeca - Die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (Copa) und ländlichen Genossenschaften (Cogeca) haben erstmals seit ihrer Gründung im Jahr 1962 eine Generalsekretärin an ihre Spitze gesetzt. Wie die Dachverbände nach einer gemeinsamen Präsidiumssitzung bekanntgaben, wurde die Griechin Elli Tsiforou einstimmig zur Nachfolgerin von Pekka Pesonen bestimmt. Offiziell wird Tsiforou ihre Arbeit im September aufnehmen. Bis dahin führt der Italiener Patrick Pagani die kommissarische Leitung des Büros fort. Die studierte Kommunikationswissenschaftlerin ist seit zehn Jahren in führenden Positionen für GAIA Epicheirein tätig, einer Kooperative aus Vertretern der Landwirtschaft und des Bankensektors.
Global wird mit einem weiteren Anstieg der Nachfrage nach tierischen Proteinen gerechnet. Dies bietet Chancen für Produzenten in hocheffizienten (Gunst-)Regionen der Welt. In Teilen Europas sind allerdings aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen (Green Deal & Co.) vermehrt Extensivierungsbestrebungen zu beobachten. Wie passt das zusammen und wie stellen sich führende Rinder- und Schweinehalter auf diese Situation ein? Diese und weitere Fragen möchten wir beim diesjährigen Cattle & Pig Event zur Einstimmung auf die EuroTier mit interessanten Speakern aus Nordamerika und Europa diskutieren.
Anfang des Jahres wurden vom EU-Ministerrat und dem Europaparlament zahlreiche Veränderungen in den Vorschriften zur Gewährung von Direktzahlungen der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf den Weg gebracht. Die Agrarministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben jetzt den Weg für die konkrete nationale Umsetzung frei gemacht. Mit den im Umlaufverfahren gefassten Beschlüssen der Agrarministerkonferenz (AMK) werden die EU-Regeln weitestgehend 1:1 in Deutschland angewendet und zusätzliche Vereinfachungen umgesetzt.
Ab 2025 beträgt der Durchschnittssatz für Landwirte 7,8 Prozent. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung an den Bundestag hervor (20/11920). Bisher lag der Wert bei 9,0 Prozent. Nach § 24 Absatz 5 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) überprüft das Bundesministerium der Finanzen jährlich die Höhe des Durchschnittssatzes im Sinne des § 24 Absatzes 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 3 UStG und berichtet dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Überprüfung.
Im Rahmen der Promotionen von Frau Henrike Grotsch, Doktorandin am Fachbereich Agrarwirtschaft der Fachhochschule Kiel, und Herrn Christian Achilles, Doktorand am Fachbereich Agrarökonomie der Universität Göttingen wird eine Umfrage unter Verantwortungsträger*innen auf Milchvieh- und Schweinemastbetrieben durchgeführt. Thematisch befasst sich die Online-Befragung mit der Einstellung zur Nutzung von Tierwohldaten. Unter allen Teilnehmenden werden drei Amazon-Gutscheine im Wert von je 100 € verlost.

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