BHV1-Schutzverordnung seit 28. März 2013 in Kraft
Baden-Württemberg unterstützt die Rinderhalter mit einem landeseinheitlichen Sanierungsverfahren
Seit dem 28. März 2013 ist in Baden-Württemberg die Neufassung der BHV1-Schutz- verordnung in Kraft. Sie sieht die Impfung aller Rinder eines Bestandes vor, in dem noch BHV1-Feldvirus positive Tiere, sogenannte Reagenten,gehalten und nicht unverzüglich entfernt werden. Um den Bestand und andere Rinderbestände vor weiteren Infektionen zu schützen, müssen alle Rinder, auch Jungtiere ab dem neunten Lebensmonat regelmäßig geimpft werden, solange noch Reagenten im Bestand sind.
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