Betriebliche Therapiehäufigkeiten - Berechnung am 31. August
Das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg teilt mit:
Die Länder haben sich darauf geeinigt, dass der 31. August 2015 als Termin für die verbindliche Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeiten für das Halbjahr 2015/I festgelegt wird.