12.08.2015rss_feed

Betriebliche Therapiehäufigkeiten - Berechnung am 31. August

Das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg teilt mit:

 

Die Länder haben sich darauf geeinigt, dass der 31. August 2015 als Termin für die verbindliche Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeiten für das Halbjahr 2015/I festgelegt wird.