Meldefrist: Mitteilungen zur Antibiotikaverwendung 2020/1 endet!
Bitte beachten Sie, daß die Meldefrist für Mitteilungen zur Antibiotikaverwendung in Mastbetrieben (Rinder, Schweine, Hühner, Puten) endet.
Mitteilungspflichtige, die bei den genannten Nutzungsarten im Zeitraum 2020/I (1.1.2020 bis 30.06.2020) Antibiotika eingesetzt haben, müssen ihre Mitteilungen für diesen Zeitraum bis spätestens
14. Juli 2020 über die bekannten Meldewege abgeben.