Meldefrist: Mitteilungen zur Antibiotikaverwendung 2020/2 endet!
Bitte beachten Sie, daß die Meldefrist für Mitteilungen zur Antibiotikaverwendung in Mastbetrieben (Rinder, Schweine, Hühner, Puten) endet.
Mitteilungspflichtige, die bei den genannten Nutzungsarten im Zeitraum 2020/II (1.7.2020 bis 31.12.2020) Antibiotika eingesetzt haben, müssen ihre Mitteilungen für diesen Zeitraum bis spätestens
14. Januar 2021 über die bekannten Meldewege abgeben.