Meldefrist: Mitteilungen zur Antibiotikaverwendung 2021/2 endet!
Bitte beachten Sie, daß die Meldefrist für Mitteilungen zur Antibiotikaverwendung in Mastbetrieben (Rinder, Schweine, Hühner, Puten) endet.
Mitteilungspflichtige, die bei den genannten Nutzungsarten im Zeitraum 2021/II (1.7.2021 bis 31.12.2021) Antibiotika eingesetzt haben, müssen ihre Mitteilungen für diesen Zeitraum bis spätestens
14. Januar 2022 über die bekannten Meldewege abgeben.
Zudem müssen Mitteilungspflichtige eine Nullmeldung abgeben, sofern sie kein Antibiotika eingesetzt haben (Pflicht seit 1.11.2021)