Online Befragung zu der Haltung von hörnertragenden Ziegen
Nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes ist das Enthornen von Ziegenlämmern nicht zugelassen. Daher müssen Wege für eine rechtskonforme Ziegenhaltung gefunden werden, die in der Zucht auf Hornlosigkeit oder in angepassten Haltungssystemen für hörnertragende Ziegen liegen.
Da in der Praxis bereits Erfahrungen zum Umgang und zur artgerechten Haltung von gehörnten Ziegen vorliegen, sollen im Rahmen einer Studie der Hochschule Nürtingen und der Universität Hohenheim solche Erfahrungen von praktischen Ziegenhaltern mit aufgenommen werden. Ziel ist es - auch auf der Grundlage weiterer Untersuchungen - einen Leitfaden für eine wirtschaftliche Haltung gehörnter Ziegen in erwerbsorientierten Betrieben zu erarbeiten.
Neben den o.g. Hochschulen wird das Projekt unterstützt vom Referat Tierschutz des Ministeriums für den ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR), dem Schaf- und Ziegenzuchtverband Baden-Württemberg, Bioland und dem LKV-Baden-Württemberg. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie uns Ihre Meinung / Erfahrung anhand der Fragen, die im nachfolgenden Link zu finden sind, mitteilen.