Neues zur TAMG/ Antibiotika-Datenbank
Seit 1.1.2023 sind weitere Nutzungsarten zu melden:
Wichtig! Wer mit seiner Tierhaltung über den Bestandsuntergrenzen liegt, muss jetzt die Nutzungsart in der TAM-Datenbank anlegen!
Wenn die Tierhaltung schon am 1.1.2023 bestanden hat, dann die Nutzungsart mit dem Gültigkeitsbeginn 2023/I oder 1.1.2023 erfassen und abspeichern.
Tierärzte müssen sich NICHT als Dritte vom Tierhalter anlegen lassen, damit sie Antibiotika melden können!! Das ist falsch!!
Tierärzte können/ müssen Antibiotika in die HIT/TAM-DB melden, die Voraussetzungen hierfür sind geschaffen.
Tierärzte informieren sich am besten über den Link (siehe unten) bei den - Regierungspräsidien Baden-Württemberg - Tierarzneimittelüberwachung
über alles Wichtige zur Antibiotika-Erfassung
Weitere Infos zu den Neuerungen für Tierhalter finden sich im Download-Bereich der Tierkennzeichnung unter dem Begriff Tierarzneimitteldatenbank