Nullmeldung per Papier melden - geht auch
Mit der 17. AMG-Novelle ist die Nullmeldung seit dem 1.11.2021 für mitteilungspflichtige Betriebe, die in einem Halbjahr in ihrem Betrieb in den entsprechenden Nutzungsarten keine Antibiotikaverwendung hatten, zur Pflichtmeldung geworden.
Anbei finden Sie eine Meldemöglichkeit für den Papierweg.