LKV Tierkennzeichnung

Tierkennzeichnung - Aktuelles

Stichtagsmeldungen zum 1.1.2018 Schweine, Schafe und Ziegen

arrow_forwardInfos zur Stichtagsmeldung für Schweinehalter

arrow_forwardInfos zur Stichtagsmeldung für Schaf- und Ziegenhalter

TAM/ Antibiotika-Datenbank

Bundesweite Kennzahlen Halbjahr 2017/1 sind veröffentlicht!


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TAM/ Antibiotika-Datenbank

Die Anschreiben zur betrieblichen Therapiehäufigkeit für das Halbjahr 2017/1 wurden am 24.08.2017 an die Tierhalter der Land- und Stadtkreise verschickt, die den LKV damit beauftragt haben.


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Antibiotika-Datenbank:

Bundesweite Kennzahlen Halbjahr 2016/2 sind veröffentlicht!


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NEU!! Meldebögen Impfung gegen Blauzungenkrankheit für Tierhalter stehen ab sofort zum Download zur Verfügung

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TAM/ Antibiotika-Datenbank:

Die Anschreiben zur betrieblichen Therapiehäufigkeit für das Halbjahr 2016/2 wurden am 23.02.2017 an die Tierhalter der Land- und Stadtkreise verschickt, die den LKV damit beauftragt haben.

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Stichtagsmeldungen zum 1.1.2017 Schweine, Schafe und Ziegen

arrow_forwardInfos zur Stichtagsmeldung für Schweinehalter

arrow_forwardInfos zur Stichtagsmeldung für Schaf- und Ziegenhalter

Versand der Anschreiben zur Information über die betrieblichen Therapiehäufigkeit 2016/I erfolgt!

Gemäß der Vorgaben durch den Gesetzgeber müssen alle Betriebe durch die Veterinärämter oder den LKV über ihre betriebliche Therapiehäufigkeit je Nutzungsart informiert werden, sofern sie mitteilungspflichtig nach Arzneimittelgesetz in HIT erfasst sind und sich mit der angegebenen Mitteilungsform für die Therapiehäufigkeit in HIT für die schriftliche Form entschieden haben oder keine Angabe gemacht haben.
Entsprechend dieser Vorgabe wurden nun die Informationsschreiben über die betriebliche Therapiehäufigkeit für das Kalenderhalbjahr 2016/I vom LKV im Auftrag der Veterinärämter von 31 Stadt- und Landkreisen an die Betriebe verschickt.

Informationen zur freiwilligen Impfung gegen Blauzungenkrankheit

arrow_forwardfür Tierhalter und Tierärzte finden Sie über diesen Link

Neue Fachliche Informationen des STUA Aulendorf zur Blauzungenkrankheit:

open_in_newSTUA - Fachliche Information zur Blauzungenkrankheit (Juli 2016)

Erstattung des Zuschusses zur Blauzungenimpfung
Baden-Württemberg 2016

Nachfolgend finden Sie den Link zur Internet-Seite der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und dem Erstattungsantrag für den Zuschuß des Landes Baden-Württemberg zur Blauzungen-Impfung 2016. Dieser Antrag ist umgehend nach Abschluss der Grundimmunisierung, zusammen mit einer Kopie der betreffenden Tierarztrechnung bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg per Email an info@tsk-bw.de oder per Fax an 0711-9673700 einzureichen. Grundimmunisierung bedeutet, dass beide Impfungen (Erstimpfung und Zweitimpfung) bei den Tieren erfolgt sein müssen.

open_in_newErstattung Zuschuß Blauzungenimpfung Baden-Württemberg

Strengere Cross-Compliance-Regeln bei EU-Agrarförderung

Landwirte müssen ab 2016 bei wiederholten, geringfügigen Cross-Compliance-Verstößen mit schärferen Sanktionen rechnen.
Quelle dieser Information: Homepage des Hessischen Landesverbandes für Leistungsprüfungen (HVL), dort genannte ursprüngliche Quelle: www.bmel.de

Versand der Anschreiben zur Information über die betrieblichen Therapiehäufigkeit 2015/I erfolgt!

Gemäß der Vorgaben durch den Gesetzgeber müssen alle Betriebe durch die Veterinärämter oder den LKV über ihre betriebliche Therapiehäufigkeit je Nutzungsart informiert werden, sofern sie mitteilungspflichtig nach Arzneimittelgesetz in HIT erfasst sind und sich mit der angegebenen Mitteilungsform für die Therapiehäufigkeit in HIT für die schriftliche Form entschieden haben oder keine Angabe gemacht haben.
Entsprechend dieser Vorgabe wurden nun die Informationsschreiben über die betriebliche Therapiehäufigkeit für das Kalenderhalbjahr 2015/I vom LKV im Auftrag der Veterinärämter von 33 Stadt- und Landkreisen an die Betriebe verschickt.

Therapiehäufigkeiten in HIT abrufen - Zustimmung notwendig

Das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg informiert:

Am 25. Juli ist die Verordnung mit arzneimittelrechtlichen Vorschriften über die Arzneimittel- verwendung in landwirtschaftlichen Betrieben in Kraft getreten. Die zuständige Behörde kann Tierhaltern ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit nun auch im automatisierten Abrufverfahren – online in Hi-Tier (Antibiotikadatenbank) – mitteilen.
Der Tierhalter muss diesem Mitteilungsweg allerdings zustimmen. Ansonsten werden die betroffenen Tierhalter vom zuständigen Veterinäramt bzw. dem LKV schriftlich informiert.
Die schriftliche Mitteilung ist ggf. gebührenpflichtig.

In Hi-Tier wird voraussichtlich Ende KW 32 ein Menüpunkt zur Verfügung stehen, unter dem die Tierhalter den Mitteilungsweg nur online oder auch schriftlich festlegen können. Die Festlegung sollte spätestens bis etwa Mitte August erfolgen, da Tierhalter nach der neuen Verordnung spätestens bis Ende August 2015 über ihre betriebliche Therapiehäufigkeit informiert werden müssen. Bei fehlender Festlegung der Mitteilungswege in Hi-Tier werden die jeweiligen Tierhalter automatisch schriftlich informiert.

Ab sofort ist es möglich die Benachrichtigungsform für die Therapiehäufigkeit in HIT einzugeben!

arrow_forwardHier finden Sie u.a. Informationen und Vorlagen zu den Maßnahmenplänen

arrow_forwardBestellformulare zur Beantragung von Meldekarten finden Sie im Download-Bereich

LKV Baden-Württemberg übernimmt Papiermeldungen zum Arzneimittelgesetz und unterstützt die Veterinärämter im Verfahren.

32 Landkreise und zwei Stadtkreise haben den LKV Baden-Württemberg beauftragt Papiermeldungen der Meldepflichtigen entgegen zu nehmen und die Land- und Stadtkreise im Verfahren zu unterstützen.
Tierhalter aus den Landkreisen Enzkreis und Rottweil, sowie aus dem Landkreis Karlsruhe und den Stadtkreisen Pforzheim, Stuttgart, Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg und Mannheim müssen sich bei Fragen zum Arzneimittelgesetz und den ggf. notwendigen Meldungen direkt an das zuständige Veterinäramt wenden.

Neue Kennzeichnungsmittel für Schafe und Ziegen lieferbar

Ab sofort können die neuen Kennzeichnungsmittel für Schafe und Ziegen beim LKV Baden-Württemberg bestellt werden.

 

Die neuen Kennzeichnungsmittel sind in den nachfolgend beschriebenen Kombinationen erhältlich und entsprechend der Viehverkehrsverordnung einsetzbar.

 

  • Bolus und visuelle Fußfessel ( ohne Transponder)

  • Bolus und visuelle Ohrmarke (ohne Transponder)

  • Fußfessel ohne Transponder und Ohrmarke mit Transponder

  • Fußfessel mit Transponder und Ohrmarke ohne Transponder (Achtung nicht zulässig für Tiere, die in EU-Staaten verbracht werden.)

Weiterhin sind Ohrmarken für Schafe und Ziegen mit dickeren Ohren und eine weitere Schlaufenohrmarke neu in den Katalog aufgenommen worden.

 

Lesen Sie nachfolgend dazu auch den Artikel, der zur Veröffentlichung an die landwirtschaftliche Fachpresse ging.


Bitte beachten Sie die neuen Kataloge und Beantragungen im Download-Bereich


Stichtagsmeldungen zum 1. Januar 2015

Schafe und Ziegen sowie Schweine müssen zum 1. Januar 2015 gemeldet werden. Weitere Informationen in den nachfolgenden Infoblättern.


Fachliche Information zum Schmallenberg-Virus:

das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, die Tierseuchen-
kasse Baden-Württemberg und das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf - Diagnostikzentrum informiert (Stand: 12/2012)

Schmallenberg-Virus: SBV ist nun auch in Oberschwaben - im Rinder-dichtesten Gebiet Baden-Württembergs - angekommen.
Das Infoblatt steht hier zum Download bereit:


STUA-Merkblatt Stand der BVD-Bekämpfung Dezember 2012

Knapp zwei Jahre nach dem Start der BVD-Pflichtbekämpfung zeigen sich Erfolge. Der Anteil der dauerhaft mit dem BVD-Virus (BVDV) infizierten Kälber ist bereits um über die Hälfte zurückgegangen. Da der negative BVD-Status eines Kalbes auf die Mutter übertragen wird, befinden sich inzwischen nur noch wenige Tiere ohne Status in den baden-württembergischen Rinderbeständen. Trotz der Bekämpfungserfolge kommt es jedoch in einzelnen Beständen immer noch zur Neueinschleppung des BVD-Virus. Nur durch eine konsequente Fortführung des Bekämpfungs-programmes können diese Verschleppungen frühzeitig erkannt und weiter reduziert werden.


Die wichtigsten Neuerungen im Bereich Tierhaltung bei der Durchführung der Cross Compliance-Kontrollen ab 2012

Die wichtigsten Neuerungen bei den CC-Kontrollen ab 2012 betreffen vor allem die Tierkennzeichnung bei Rindern, Schafen und Ziegen.
Im nachfolgend zum Download bereitgestellten Infoblatt finden Sie weitere Ausführungen dazu:

Ein Jahr BVD-Sanierung

Gut vorbereitet ist Baden Württemberg 2011 in die BVD-Pflichtbekämpfung gestartet. Die neuen Ohrstanzmarken wurden bereits ab April 2010 eingeführt und haben sich in der Praxis bewährt. Unter dem Motto Zwei auf einen Streich kann der Landwirt gleich beim Einziehen der amtlichen Ohrmarken auch die Ohrgewebeprobe gewinnen.

Seit April 2010 wurden ca. 525.000 Ohrstanzen untersucht, um das BVD-Virus zu stoppen, das bisher jedes Jahr ca. 20 - 40 Mio. Euro Schaden in Baden-Württembergs Rinderbetrieben verursacht hat.

BVD/MD: Neues Infoblatt des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamtes (STUA) in Aulendorf zum Thema:

Was ist zu tun, wenn ein positives oder fragliches Ergebnis auftaucht?

Informationen zur freiwilligen Blauzungen-Impfung 2012

Das freiwillige Verfahren Blauzungen-Impfungen bei Rindern, Schafen und Ziegen wird fortgeführt, weitergehende Informationen finden Sie hier:

Informationen zum freiwilligen Verfahren Blauzungen-Impfung 2012

Erreichbarkeit der Abteilung Tierkennzeichnung

Aktuell ist es so, dass sich die Tierhalter in verschiedenen Bereichen der Tierkennzeichnung neu ausrichten müssen. Deshalb gibt es für die Tierhalter viele offene Fragen, die sie telefonisch mit der Abteilung Tierkennzeichnung des LKV abklären wollen.

Dies betrifft bei den Rindern die BVDV – Sanierung. Die Schaf- und Ziegenhalter sind mit der elektronischen Kennzeichnung konfrontiert. Die Equidenhalter sind jetzt verpflichtet, die Tiere mittels Transponder und Pass zu identifizieren.

Mit dem derzeitigen Personalstand ist die Abteilung Tierkennzeichnung des LKV nicht in der Lage jederzeit telefonisch erreichbar zu sein. Personalaufstockungen sind immer mit Kosten verbunden, die dann wieder von den Tierhaltern getragen werden müssten. Grundsätzlich wäre es aber auch dann nicht möglich in Spitzenzeiten jederzeit telefonisch erreichbar zu sein, um kompetent Auskunft zu geben.

 

Lösungsansätze:

- LKV - Mitglieder

Verbandsmitglieder wenden sich bei allen Fragen zur Tierkennzeichnung immer zuerst an ihren zuständigen Zuchtwart bzw. an ihren zuständigen Ringberater. Zuchtwart und Ringberater helfen den Mitgliedsbetrieben gerne bei der Problemlösung im Bereich Tierkennzeichnung.

- Direkte telefonische Kontaktaufnahme mit der Abteilung Tierkennzeichnung

Kontaktdaten:

Telefon: 0711 92547 0,
Telefonzeiten: Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr durchgehend

Telefonzeiten mit hoher Frequenz sind immer zwischen 8.00 Uhr und 9.30 Uhr und zwischen 11.30 Uhr und 13.30 Uhr. Meiden Sie diese Zeiten. Antizyklisches Verhalten führt häufig zum Erfolg.

Tipp: Freitagnachmittag anrufen! Zu dieser Zeit sind die Leitungen meist frei.

 

- Telefongespräche per Fax oder E-Mail vorbereiten

Ein einfacher und zeitsparender Weg um ein Telefongespräch mit der Abteilung Tierkennzeichnung einzuleiten besteht darin, ein Fax oder eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf zu senden.

Kontaktdaten:

Fax: 0711 92547 310

E-Mail: tierkennzeichnung@lkvbw.de

Bitte schicken Sie das Fax mit der Bitte um Rückruf nicht an das Meldekartenfax!

Geben Sie auf dem Fax oder in der E-Mail neben Ihren Adressdaten mit der Registriernummer die Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind. Wichtig ist auch, dass Sie uns die Zeit nennen, zu der wir Sie telefonisch kontaktieren können, denn wir wissen, dass auch Sie nicht ständig erreichbar sind.

 

Wir rufen Sie gerne zurück!

 

Tipp: Um bei den Telefongesprächen schnell Lösungen zu finden, sollten Sie immer Ihre Registriernummer griffbereit haben. Sollten Sie Fragen zu Schreiben der Abteilung Tierkennzeichnung haben oder zu Bestellungen, sollten diese Unterlagen beim Gespräch ebenfalls vorliegen.

 

An dieser Stelle bitten wir noch einmal um Ihr Verständnis, dass wir für Sie nicht jederzeit telefonisch erreichbar sein können. Es ist unser Ziel, die Verfahren der Tierkennzeichnung möglichst kostengünstig und kompetent abzuwickeln.
Mit den hier beschriebenen Wegen hoffen wir, dass Sie mit uns in Kontakt treten können.
Sie dürfen sicher sein, dass wir Ihnen gerne bei der Problemlösung im Bereich Tierkennzeichnung behilflich sein wollen.