Blauzunge - Alle offiziellen Infos auf einen Blick
Alle derzeit aktuellen Informationen zur Blauzungenkrankheit finden sich hier:
UPDATE - Stand 9.5.2019
Die wichtigsten Punkte in Kürze:
Für Kälber bis 90 Tage gilt:
3a – Mutter des Kalbes wurde rechtzeitig
vor der Belegung geimpft, d.h. Grundimmunisierung abgeschlossen -> Biestmilch erhalten und Tierhaltererklärung Kälber
3b – Mutter des Kalbes wurde nach der Belegung aber 4 Wochen vor der Kalbung geimpft, d.h. Grundimmunisierung abgeschlossen -> Biestmilch erhalten, Tierhaltererklärung Kälber, negativer Virusnachweis
Der Grund für diese geteilte Vorgehensweise ist, dass sich Kälber von ungeimpften Müttern in der Gebärmutter mit dem Blauzungenvirus anstecken können und dann als Virusträger geboren werden.
Zu diesen Punkten sind die Einzelheiten in der Bund-Länder-Abstimmung! Es wird voraussichtlich 2 neue Tierhaltererklärungen für Kälber geben.
Die Sonderregelung für ungeimpfte Tiere endet mit dem 17.5.2019! -> dies bedeutet, diese Tiere können nur noch innerhalb der Restriktionszone oder direkt in andere Restriktionszonen verbracht werden! (Option 4)
Derzeit ist ganz Baden-Württemberg, Saarland, Teile Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern, ganz Frankreich und Belgien sowie die Schweiz Restriktionszone, sodass dorthin ungeimpfte Tiere direkt verbracht werden können.
Schlachttiere sind wie bisher davon ausgenommen und können ungeimpft mit der Tierhaltererklärung verbracht werden (Option 5).
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nur durch Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit das Verbringen von empfänglichen Tieren in freie Gebiete entsprechend der Vorgaben möglich ist.
Der Bund ist in Verhandlungen mit Spanien und Italien, um Vereinbarungen für den Handel mit empfänglichen Tieren zu treffen.
Aktuelle Infomationen finden Sie auch auf der Homepage der STUA Aulendorf, siehe Link unten