23.02.2018rss_feed

Information betriebliche Therapiehäufigkeit für 2017/2 verschickt

Entsprechend der Vorgaben durch die Gesetzgebung müssen alle Betriebe, die nach Arzneimittelgesetz mitteilungspflichtig in HIT erfasst sind, durch die Veterinärämter oder den LKV über ihre betriebliche Therapiehäufigkeit je Nutzungsart informiert werden. Dies geschieht in schriftlicher Form, sofern sich Tierhalter bei der Wahl der Mitteilungsform über die Therapiehäufigkeit in HIT für die schriftliche Form entschieden oder keine Angabe gemacht haben.
Diese Informationsschreiben über die betriebliche Therapiehäufigkeit für das Kalenderhalbjahr 2017/II wurden heute vom LKV im Auftrag der Veterinärämter von 33 Stadt- und Landkreisen an die Betriebe verschickt.