News-Tierkennzeichnung

Bitte informieren Sie sich auf der Seite der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg über die Fakten, den Link finden Sie nachfolgend:

Ab 1. Mai 2018 erfolgt nach vielen Jahren stabiler Preise eine moderate Preisanpassung bei Schweine- Schaf- und Ziegenohrmarken sowie beim dazugehörenden Zubehör. Weiterhin werden die Preise für Equidentransponder und Meldungen (Rinder (außer Geburt), Schweine, Schafe, Ziegen) angepasst.

Informationen entnehmen Sie bitte dem zum Download bereitgestellten Infoblatt.

Im Download-Bereich stehen nun die neu überarbeiteten Bestellformulare und Kataloge zur Verfügung.

Die Firma Allflex hat nun die eigentlich als Alternative vorgesehene Kliktag-Schlaufenohrmarke komplett aus dem Katalog gestrichen. Es werden die noch vorhandenen Mengen abverkauft, also nur noch solange Vorrat beim Hersteller reicht. Lieder gelang es hier nicht, die Firma Allflex umzustimmen.

 

Auf Betreiben des LKV Baden-Württemberg hin, läßt die Firma Allflex jedoch die Elektromatik-Ohrmarken (gelb mit Chip) für Schafe und Ziegen weiter in der Produktion, die weissen Adamatik stehen nicht mehr zur Verfügung. Ab sofort können also wieder Elektromatik-Ohrmarken (gelb mit Chip) bestellt werden, nicht jedoch die weissen Adamatik-Ohrmarken!

 

Bundesweite Kennzahlen Halbjahr 2017/2 sind veröffentlicht!

Die Veröffentlichung der bundesweiten Kennzahlen gemäß Arzneimittelgesetz ist heute im Bundesanzeiger erschienen, das Dokument steht hier zum Download zur Verfügung.

Vergleichen Sie die eigenen Kennzahlen mit den bundesweiten Kennzahlen und ergreifen Sie die entsprechenden Maßnahmen, sofern Ihre eigenen Kennzahlen über der jeweiligen Kennzahl 1 oder 2 liegt. Auf Wunsch können Sie auch das LKV-Infoschreiben beantragen, dort werden alle Zahlen (mit bundesweiten Kennzahlen) und die entsprechenden Maßnahmen aufgeführt. Das Dokument zur Beantragung steht ebenfalls hier zum Download zur Verfügung.

Der LKV Baden-Württemberg stellt auch 2018 wieder eine Möglichkeit zur Erfassung von Blauzungen-Impfungen in Rinder-, Schaf- und Ziegenbeständen über bestellbare Impflisten und Meldebögen zur Verfügung.

 

Entsprechend der Vorgaben durch die Gesetzgebung müssen alle Betriebe, die nach Arzneimittelgesetz mitteilungspflichtig in HIT erfasst sind, durch die Veterinärämter oder den LKV über ihre betriebliche Therapiehäufigkeit je Nutzungsart informiert werden. Dies geschieht in schriftlicher Form, sofern sich Tierhalter bei der Wahl der Mitteilungsform über die Therapiehäufigkeit in HIT für die schriftliche Form entschieden oder keine Angabe gemacht haben.
Diese Informationsschreiben über die betriebliche Therapiehäufigkeit für das Kalenderhalbjahr 2017/II wurden heute vom LKV im Auftrag der Veterinärämter von 33 Stadt- und Landkreisen an die Betriebe verschickt.

 

Pressemitteilung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vom 24.1.2018:

Minister Peter Hauk MdL: Risiko des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit im Südwesten weiterhin hoch

Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit Serotyp 4 und 8 wird deshalb auch für 2018 dringend empfohlen! Das Land Baden-Württemberg und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg beteiligen sich an den Kosten.

 

Weitergehende Informationen finden Sie im nachfolgend zum Download bereitgestellten Dokument

Die Anschreiben zur betrieblichen Therapiehäufigkeit für das Halbjahr 2017/1 wurden am 24.08.2017 an die Tierhalter der Land- und Stadtkreise verschickt, die den LKV damit beauftragt haben.