News-Tierkennzeichnung
Das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg informiert:
Am 25. Juli ist die Verordnung mit arzneimittelrechtlichen Vorschriften über die Arzneimittel- verwendung in landwirtschaftlichen Betrieben in Kraft getreten. Die zuständige Behörde kann Tierhaltern ihre halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit nun auch im automatisierten Abrufverfahren – online in Hi-Tier (Antibiotikadatenbank) – mitteilen.
Der Tierhalter muss diesem Mitteilungsweg allerdings zustimmen. Ansonsten werden die betroffenen Tierhalter vom zuständigen Veterinäramt bzw. dem LKV schriftlich informiert.
Die schriftliche Mitteilung ist ggf. gebührenpflichtig.
In Hi-Tier wird voraussichtlich Ende KW 32 ein Menüpunkt zur Verfügung stehen, unter dem die Tierhalter den Mitteilungsweg nur online oder auch schriftlich festlegen können. Die Festlegung sollte spätestens bis etwa Mitte August erfolgen, da Tierhalter nach der neuen Verordnung spätestens bis Ende August 2015 über ihre betriebliche Therapiehäufigkeit informiert werden müssen. Bei fehlender Festlegung der Mitteilungswege in Hi-Tier werden die jeweiligen Tierhalter automatisch schriftlich informiert.
Ab sofort ist es möglich die Benachrichtigungsform für die Therapiehäufigkeit in HIT einzugeben!
32 Landkreise und zwei Stadtkreise haben den LKV Baden-Württemberg beauftragt Papiermeldungen
der Meldepflichtigen entgegen zu nehmen und die Land- und Stadtkreise im Verfahren zu unterstützen.
Tierhalter aus den Landkreisen Enzkreis und Rottweil, sowie aus dem Landkreis Karlsruhe und den Stadtkreisen Pforzheim, Stuttgart, Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg und Mannheim müssen sich bei Fragen zum Arzneimittelgesetz und den ggf. notwendigen Meldungen direkt an das zuständige Veterinäramt wenden.
Ab sofort können die neuen Kennzeichnungsmittel für Schafe und Ziegen beim LKV Baden-Württemberg bestellt werden.
Die neuen Kennzeichnungsmittel sind in den nachfolgend beschriebenen Kombinationen erhältlich und entsprechend der Viehverkehrsverordnung einsetzbar.
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Bolus und visuelle Fußfessel ( ohne Transponder)
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Bolus und visuelle Ohrmarke (ohne Transponder)
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Fußfessel ohne Transponder und Ohrmarke mit Transponder
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Fußfessel mit Transponder und Ohrmarke ohne Transponder (Achtung nicht zulässig für Tiere, die in EU-Staaten verbracht werden.)
Weiterhin sind Ohrmarken für Schafe und Ziegen mit dickeren Ohren und eine weitere Schlaufenohrmarke neu in den Katalog aufgenommen worden.
Lesen Sie nachfolgend dazu auch den Artikel, der zur Veröffentlichung an die landwirtschaftliche Fachpresse ging.
Was ist zu tun, wenn ein positives oder fragliches Ergebnis auftaucht?
Knapp zwei Jahre nach dem Start der BVD-Pflichtbekämpfung zeigen sich Erfolge. Der Anteil der dauerhaft mit dem BVD-Virus (BVDV) infizierten Kälber ist bereits um über die Hälfte zurückgegangen. Da der negative BVD-Status eines Kalbes auf die Mutter übertragen wird, befinden sich inzwischen nur noch wenige Tiere ohne Status in den baden-württembergischen Rinderbeständen. Trotz der Bekämpfungserfolge kommt es jedoch in einzelnen Beständen immer noch zur Neueinschleppung des BVD-Virus. Nur durch eine konsequente Fortführung des Bekämpfungs-programmes können diese Verschleppungen frühzeitig erkannt und weiter reduziert werden.
das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, die Tierseuchen-
kasse Baden-Württemberg und das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf - Diagnostikzentrum informiert (Stand: 12/2012)
Schmallenberg-Virus: SBV ist nun auch in Oberschwaben - im Rinder-dichtesten Gebiet Baden-Württembergs - angekommen.
Das Infoblatt steht hier zum Download bereit:
Das freiwillige Verfahren Blauzungen-Impfungen bei Rindern, Schafen und Ziegen wird fortgeführt, weitergehende Informationen finden Sie hier:
Die wichtigsten Neuerungen bei den CC-Kontrollen ab 2012 betreffen vor allem die Tierkennzeichnung bei Rindern, Schafen und Ziegen.
Im nachfolgend zum Download bereitgestellten Infoblatt finden Sie weitere Ausführungen dazu:
Ein Jahr BVD-Sanierung
Gut vorbereitet ist Baden Württemberg 2011 in die BVD-Pflichtbekämpfung gestartet. Die neuen Ohrstanzmarken wurden bereits ab April 2010 eingeführt und haben sich in der Praxis bewährt. Unter dem Motto Zwei auf einen Streich
kann der Landwirt gleich beim Einziehen der amtlichen Ohrmarken auch die Ohrgewebeprobe gewinnen.
Seit April 2010 wurden ca. 525.000 Ohrstanzen untersucht, um das BVD-Virus zu stoppen, das bisher jedes Jahr ca. 20 - 40 Mio. Euro Schaden in Baden-Württembergs Rinderbetrieben verursacht hat.