News-Tierkennzeichnung
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg infomierte uns über die:
Allgemeinverfügung Verbot der Einstellung von gegen das Bovine Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) geimpften Rindern
die Allgemeinverfügung wurde am 13. 05.2022 im Staatsanzeiger veröffentlicht und besagt, dass die Einstellung von Rindern, die gegen das Bovine Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) geimpft wurden, in Betriebe in Baden-Württemberg ab dem 1. Juni 2022 verboten ist.
Für zu verbringende BVDV-unverdächtige, nicht gegen die BVDV-Infektion geimpfte Rinder, muss jederzeit auf amtliches Verlangen ein schriftlicher oder elektronischer Nachweis über die BVDV-Unverdächtigkeit des jeweiligen Rindes vorgelegt werden können.
Also, nur Tiere zukaufen, die nicht gegen BVDV geimpft wurden und für die ein schriftlicher oder elektronischer Nachweis vorliegt, dass sie BVDV unverdächtig sind. Das gilt selbstverständlich auch für den Verkauf von Tieren.
Die Allgemeinverfügung steht hier zum Download zur Verfügung
Nullmeldung per Papier melden - geht auch
Mit der 17. AMG-Novelle ist die Nullmeldung seit dem 1.11.2021 für mitteilungspflichtige Betriebe, die in einem Halbjahr in ihrem Betrieb in den entsprechenden Nutzungsarten keine Antibiotikaverwendung hatten, zur Pflichtmeldung geworden.
Anbei finden Sie eine Meldemöglichkeit für den Papierweg.
Bitte beachten Sie die Informationen zur Stichtagsmeldung zum 1. Januar eines jeden Jahres!
Ab sofort können elektronische Rinderohrmarken bestellt werden, bitte beachten Sie dazu das nachfolgend zum Herunterladen bereitgestellte Infoblatt zu elektronischen Rinderohrmarken, sowie das aktualisierte Formblatt zur Beantragung von Rinderohrmarken, das um die elektronischen Rinderohrmarken ergänzt wurde.
Das STUA Aulendorf informiert
BVD – Neu verankert im EU-Tiergesundheitsrecht, Merkblatt, Stand 07/2021
Das neue Merkblatt des STUA Aulendorf und der Tierseuchenkasse, mit Stand 7/2021 finden Sie über den Link ( siehe unten) zum Herunterladen.
Bitte beachten Sie insbesondere auch unseren folgenden Hinweis zum Abschnitt Ausblick
im Merkblatt.
Im Abschnitt Ausblick
wird im Merkblatt darauf eingegangen, dass derzeit Untersuchungsmethoden getestet werden, um alternativ zur Verwendung von Ohrstanzproben mittels Ohrmarken, geeignete andere Methoden für die Kontrolluntersuchungen zur Verfügung stellen zu können.
Die Untersuchungsmethoden, die eine serologische Überwachung der Betriebe bzw. deren Rinder mittels Blut- oder Milchproben bieten könnten, werden derzeit von einigen Institutionen/ Laboren ausgiebig und mit Hochdruck entwickelt und überprüft.
Bis die Verfahren als Routineuntersuchung treffsicher zur Verfügung stehen und genutzt werden können, kann es aber durchaus noch mehrere Jahre dauern. Auch dann werden voraussichtlich mehrere Untersuchungen jährlich im Betrieb notwendig sein.
Bis dahin ist die Ohrstandprobe bei jedem Kalb die routinemäßige Untersuchungsmethode auf BVD, die weiterhin in allen Bundesländern durchgeführt wird.
Wir bitten deshalb, auf Nachfragen diesbezüglich beim LKV zu verzichten. Der LKV wird Sie alle umgehend informieren, sobald es sicher absehbar ist, dass in den dafür geeigneten Betrieben Blut- oder Milchproben routinemäßig eingesetzt werden können.
Pressemeldung MLR zur Blauzungenimpfung 2021
Pressemitteilung 306/2020 des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL: Impfung gegen das Blauzungenvirus bei Rindern, Schafen und Ziegen auch 2021 erforderlich
Weiterhin Unterstützung der Impfung durch das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Bitte informieren Sie sich auf dem nachfolgenden Infoblatt:
LKVBW - Beiratsbeschlüsse vom 9. Juni 2020
Am 9. Juni 2020 fand die Beiratssitzung des LKV Baden-Württemberg statt. Die Beschlüsse sowie die Liste der neuen Beiträge der Abteilung Milchleistungsprüfung und die Liste der Preisanpassung der Abteilung Tierkennzeichnung ab 1. Juli 2020 finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten zum Herunterladen.
Neues zu den Handelbestimmungen bei den Verbringungsregelungen in Bezug auf die Blauzungenkrankheit:
Update 7. April 2020
Mit den Verknüpfungen zur Internet-Seite des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt/ STUA Diagnostikzentrum Aulendorf erhalten Sie die Informationen, die aktuell seit dem 1. April 2020 vor dem Hintergrund der Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie gelten.
Diese Regelungen gelten vorübergehend für das innerstaatliche Verbringen von Kälbern bis zum Alter von 90 Tagen aus Restriktionszonen in freies Gebiet NICHT jedoch für Verbringungen in die Mitgliedsstaaten!
Alle anderen Regelungen z.B. für die Verbringungen innerhalb der Restriktionszonen oder bei Schlachttieren oder Schafen und Ziegen bleiben wie bisher bestehen.
Bitte informieren Sie sich!
Für Kälber bis 90 Tage nach der Geburt gibt es eine neue Tierhaltererklärungen (gültig für Verbringungen seit 1. April 2020) :
Mit der vom Tierhalter unterschriebenen TH-Erklärung wird bestätigt, dass:
- die BTV8-Impfung der Mutter der aufgeführten Kälber gemäß Vorgaben der Impfstoffhersteller vor der Belegung des jeweiligen Muttertiers wirksam war oder
- die Mutter mindestens 28 Tage vor der Geburt des Kalbes die zweite Impfung der Grundimmunisierung oder die Widederholungsimpfung erhalten hat
- das Kalb des jeweiligen Muttertieres unmittelbar nach der Geburt Biestmilch des eigenen in der TH-Erklärung genannten Muttertieres erhalten hat
- die negative Untersuchungsbefunde in der HIT-Datenbank erfasst sind.
Entsprechend der Vorgaben durch die Gesetzgebung müssen alle Betriebe, die nach Arzneimittelgesetz mitteilungspflichtig in HIT erfasst sind, durch die Veterinärämter oder den LKV über ihre betriebliche Therapiehäufigkeit je Nutzungsart informiert werden. Dies geschieht in schriftlicher Form, sofern sich Tierhalter bei der Wahl der Mitteilungsform über die Therapiehäufigkeit in HIT für die schriftliche Form entschieden oder keine Angabe gemacht haben.
Diese Informationsschreiben über die betriebliche Therapiehäufigkeit für das Kalenderhalbjahr 2019/II wurden am 24.02.2020 vom LKV im Auftrag der Veterinärämter von 34 Stadt- und Landkreisen an die Betriebe verschickt.
Minister Peter Hauk MdL empfiehlt den Tierhaltern Rinder, Schafe und Ziegen auch im Jahr 2020 gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen. Das Land Baden-Württemberg und die Tierseuchenkasse unterstützen die Impfung 2020 erneut.
Die vollständige Pressemitteilung steht hier zum Download zur Verfügung.