News-Tierkennzeichnung

Set BVD und elektronische Rinderohrmarke für ein Rind

Ab sofort können elektronische Rinderohrmarken bestellt werden, bitte beachten Sie dazu das nachfolgend zum Herunterladen bereitgestellte Infoblatt zu elektronischen Rinderohrmarken, sowie das aktualisierte Formblatt zur Beantragung von Rinderohrmarken, das um die elektronischen Rinderohrmarken ergänzt wurde.

BVD – Neu verankert im EU-Tiergesundheitsrecht, Merkblatt, Stand 07/2021

Das neue Merkblatt des STUA Aulendorf und der Tierseuchenkasse, mit Stand 7/2021 finden Sie über den Link ( siehe unten) zum Herunterladen.

Bitte beachten Sie insbesondere auch unseren folgenden Hinweis zum Abschnitt Ausblick im Merkblatt.

 

Im Abschnitt Ausblick wird im Merkblatt darauf eingegangen, dass derzeit Untersuchungsmethoden getestet werden, um alternativ zur Verwendung von Ohrstanzproben mittels Ohrmarken, geeignete andere Methoden für die Kontrolluntersuchungen zur Verfügung stellen zu können.

 

Die Untersuchungsmethoden, die eine serologische Überwachung der Betriebe bzw. deren Rinder mittels Blut- oder Milchproben bieten könnten, werden derzeit von einigen Institutionen/ Laboren ausgiebig und mit Hochdruck entwickelt und überprüft.

Bis die Verfahren als Routineuntersuchung treffsicher zur Verfügung stehen und genutzt werden können, kann es aber durchaus noch mehrere Jahre dauern. Auch dann werden voraussichtlich mehrere Untersuchungen jährlich im Betrieb notwendig sein.

Bis dahin ist die Ohrstandprobe bei jedem Kalb die routinemäßige Untersuchungsmethode auf BVD, die weiterhin in allen Bundesländern durchgeführt wird.

Wir bitten deshalb, auf Nachfragen diesbezüglich beim LKV zu verzichten. Der LKV wird Sie alle umgehend informieren, sobald es sicher absehbar ist, dass in den dafür geeigneten Betrieben Blut- oder Milchproben routinemäßig eingesetzt werden können.

Pressemitteilung 306/2020 des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL: Impfung gegen das Blauzungenvirus bei Rindern, Schafen und Ziegen auch 2021 erforderlich
Weiterhin Unterstützung der Impfung durch das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg

Bitte informieren Sie sich auf dem nachfolgenden Infoblatt:

Am 9. Juni 2020 fand die Beiratssitzung des LKV Baden-Württemberg statt. Die Beschlüsse sowie die Liste der neuen Beiträge der Abteilung Milchleistungsprüfung und die Liste der Preisanpassung der Abteilung Tierkennzeichnung ab 1. Juli 2020 finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten zum Herunterladen.

Neues zu den Handelbestimmungen bei den Verbringungsregelungen in Bezug auf die Blauzungenkrankheit:

 

Update 7. April 2020

Mit den Verknüpfungen zur Internet-Seite des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt/ STUA Diagnostikzentrum Aulendorf erhalten Sie die Informationen, die aktuell seit dem 1. April 2020 vor dem Hintergrund der Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie gelten.

Diese Regelungen gelten vorübergehend für das innerstaatliche Verbringen von Kälbern bis zum Alter von 90 Tagen aus Restriktionszonen in freies Gebiet NICHT jedoch für Verbringungen in die Mitgliedsstaaten!
Alle anderen Regelungen z.B. für die Verbringungen innerhalb der Restriktionszonen oder bei Schlachttieren oder Schafen und Ziegen bleiben wie bisher bestehen.

Bitte informieren Sie sich!

 

Für Kälber bis 90 Tage nach der Geburt gibt es eine neue Tierhaltererklärungen (gültig für Verbringungen seit 1. April 2020) :

Mit der vom Tierhalter unterschriebenen TH-Erklärung wird bestätigt, dass:

- die BTV8-Impfung der Mutter der aufgeführten Kälber gemäß Vorgaben der Impfstoffhersteller vor der Belegung des jeweiligen Muttertiers wirksam war oder

- die Mutter mindestens 28 Tage vor der Geburt des Kalbes die zweite Impfung der Grundimmunisierung oder die Widederholungsimpfung erhalten hat

- das Kalb des jeweiligen Muttertieres unmittelbar nach der Geburt Biestmilch des eigenen in der TH-Erklärung genannten Muttertieres erhalten hat

- die negative Untersuchungsbefunde in der HIT-Datenbank erfasst sind.

 

Entsprechend der Vorgaben durch die Gesetzgebung müssen alle Betriebe, die nach Arzneimittelgesetz mitteilungspflichtig in HIT erfasst sind, durch die Veterinärämter oder den LKV über ihre betriebliche Therapiehäufigkeit je Nutzungsart informiert werden. Dies geschieht in schriftlicher Form, sofern sich Tierhalter bei der Wahl der Mitteilungsform über die Therapiehäufigkeit in HIT für die schriftliche Form entschieden oder keine Angabe gemacht haben.
Diese Informationsschreiben über die betriebliche Therapiehäufigkeit für das Kalenderhalbjahr 2019/II wurden am 24.02.2020 vom LKV im Auftrag der Veterinärämter von 34 Stadt- und Landkreisen an die Betriebe verschickt.

 

Minister Peter Hauk MdL empfiehlt den Tierhaltern Rinder, Schafe und Ziegen auch im Jahr 2020 gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen. Das Land Baden-Württemberg und die Tierseuchenkasse unterstützen die Impfung 2020 erneut.

 

Die vollständige Pressemitteilung steht hier zum Download zur Verfügung.

Bitte informieren Sie sich auf der Seite der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg über die Fakten, den Link finden Sie nachfolgend:

Ab 1. Mai 2018 erfolgt nach vielen Jahren stabiler Preise eine moderate Preisanpassung bei Schweine- Schaf- und Ziegenohrmarken sowie beim dazugehörenden Zubehör. Weiterhin werden die Preise für Equidentransponder und Meldungen (Rinder (außer Geburt), Schweine, Schafe, Ziegen) angepasst.

Informationen entnehmen Sie bitte dem zum Download bereitgestellten Infoblatt.

Im Download-Bereich stehen nun die neu überarbeiteten Bestellformulare und Kataloge zur Verfügung.