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Abschlussveranstaltung EIP KlauenCHECK-BW
Am 29. April 2019 fand im Rahmen eines Klauengesundheitstages die Abschlussveranstaltung des EIP Projekts KlauenCHECK BW statt. 54 Klauenpfleger , Landwirte und Tierärzte aus Baden-Württemberg, NRW, Bayern und Frankreich nahmen an der Vortragsreihe rund um das Thema Klauengesundheit teil. Es wurden die Projektinhalte von EIP-KlauenCHECK vorgestellt, welches baden-württembergweit über eine Laufzeit von 3 Jahren über 220 Teilnahmebetriebe und 16 Klauenpfleger gewinnen konnte. Begleitet wurde die Veranstaltung von zahlreichen Fachvorträgen renomierter Persönlichkeiten im Bereich der Klauengesundheit.
Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 08. Mai 2019 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.
Alle derzeit aktuellen Informationen zur Blauzungenkrankheit finden sich hier:
UPDATE - Stand 9.5.2019
Die wichtigsten Punkte in Kürze:
aus dem Dokument der STUA Aulendorf Handelsbestimmungen
(Link siehe unten)
Für Kälber bis 90 Tage gilt:
Option 3a – Mutter des Kalbes wurde rechtzeitig
vor der Belegung geimpft, d.h. Grundimmunisierung abgeschlossen -> Biestmilch erhalten und Tierhaltererklärung Kälber
Option 3b – Mutter des Kalbes wurde nach der Belegung aber 4 Wochen vor der Kalbung geimpft, d.h. Grundimmunisierung abgeschlossen -> Biestmilch erhalten, Tierhaltererklärung Kälber, negativer Virusnachweis
Der Grund für diese geteilte Vorgehensweise ist, dass sich Kälber (Föten) von ungeimpften Müttern in der Gebärmutter mit dem Blauzungenvirus anstecken können und dann als Virusträger geboren werden.
Zu diesen Punkten sind die Einzelheiten in der Bund-Länder-Abstimmung! Es wird voraussichtlich 2 neue Tierhaltererklärungen für Kälber geben.
Die Sonderregelung für ungeimpfte Tiere endet mit dem 17.5.2019! -> dies bedeutet, diese Tiere können nur noch innerhalb der Restriktionszone oder direkt in andere Restriktionszonen verbracht werden! (Option 4)
Derzeit ist ganz Baden-Württemberg, Saarland, Teile Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern, ganz Frankreich und Belgien sowie die Schweiz Restriktionszone, sodass dorthin ungeimpfte Tiere direkt verbracht werden können.
Schlachttiere sind wie bisher davon ausgenommen und können ungeimpft mit der Tierhaltererklärung verbracht werden (Option 5).
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nur durch Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit das Verbringen von empfänglichen Tieren in freie Gebiete entsprechend der Vorgaben möglich ist.
Der Bund ist in Verhandlungen mit Spanien und Italien, um Vereinbarungen für den Handel mit empfänglichen Tieren zu treffen.
Aktuelle Infomationen sind immer auch auf der Homepage der STUA Aulendorf und des MLR Baden-Württemberg zu finden (siehe Links unten)
Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 30. April 2019 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.
Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 24. April 2019 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.
Update 10:00 Uhr:
Wir haben auf einen Backup HIT Server umgeschaltet, die HIT Anmeldung ist nun erstmal wieder normal möglich.
Originalmeldung:
Leider ist es momentan nicht zuverlässig möglich die HIT Anmeldungsserver zu erreichen. Es kommt immer wieder zu Timeouts bei den Verbindungen. Daher ist eine Anmeldung am Online Portal mit der HIT-Pin aktuell nur teilweise möglich.
Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 17. April 2019 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.
Die bundesweiten Kennzahlen für das Halbjahr 2018/2 sind veröffentlicht.
Nachfolgend finden Sie die Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
Alle derzeit aktuellen Informationen zur Blauzungenkrankheit finden sich hier:
UPDATE - Stand 3.4.2019
Das Ministerium Baden-Württemberg für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz teilt mit, daß
die Übergangsregelung zum Verbringen empfänglicher Zucht- und Nutztiere ohne gültigen Impfschutz aus dem Sperrgebiet in freie Gebiete Deutschlands (mit negativer PCR-Untersuchung und Repellentbehandlung innerhalb sieben Tagen vor dem Verbringen) auf den 30.04.2019 zurückgenommen werden mußte!
Bitte um Beachtung!
Vermutlich Ende April 2019 kann eine neue Risikobewertung des FLI zu einer ggf. neuen Einschätzung der Lage im Blauzungengeschehen und ggf. zu einer neuen Frist führen.
Es wird weiterhin empfohlen, empfängliche Tiere impfen zu lassen, sofern Impfstoff verfügbar ist.
UPDATE - Stand 22.03.2019
Das Ministerium Baden-Württemberg für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz teilt mit, daß
die Übergangsregelung zum Verbringen empfänglicher Zucht- und Nutztiere ohne gültigen Impfschutz aus dem Sperrgebiet in freie Gebiete Deutschlands (mit negativer PCR-Untersuchung und Repellentbehandlung innerhalb sieben Tagen vor dem Verbringen) voraussichtlich bis zum 30.06.2019 verlängert wird!
Diese Regelung kann vorzeitig beendet werden, wenn
- eine neue entgegenstehende Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vorgelegt wird oder
- eine ausreichende Impfstoffverfügbarkeit nach Aussage des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) gegeben ist.
Das Ministerium empfiehlt weiterhin dringend die Impfung der Bestände soweit Impfstoffe verfügbar sind.
Es sei hier nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sonderregelungen nur innerhalb Deutschlands gelten. Tierhalter, die ihre Tiere in einen anderen EU-Staat verbringen wollen, müssen sich an die zeitlichen Vorgaben der Impfstoffhersteller für Grundimmunisierung und Wiederholungsimpfung halten!
Der LKV Baden-Württemberg bietet 2019 wieder den Papiermeldeweg wie im Jahr zuvor für Tierhalter oder Tierärzte an, die Unterlagen dafür finden Sie im Download-Bereich.
Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 13. März 2019 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.