Teilnehmer der DLQ-Mitgliederversammlung 2019 in Straßburg-Schiltigheim

Am 08. und 09. Mai 2019 fand in Schiltigheim bei Straßburg die Mitgliederversammlung 2019 des Deutschen Verbandes für Leistungs- und Qualitätsprüfungen e.V. statt. Die Mitgliederversammlung wurde vom LKV Baden-Württemberg mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer des Elsass ausgerichtet.

Im DLQ sind deutsche Kontrollverbände, Prüfringe und Rechenstellen organisiert, die sich eine enge Kooperation auf die Fahnen geschrieben haben, um anstehende Fragestellungen zügig zu beantworten.

 

Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 05. Juni 2019 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.

Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 29. Mai 2019 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.

Alle derzeit aktuellen Informationen zur Blauzungenkrankheit finden sich hier:

 

Update 20.05.2019

Für Kälber bis 90 Tage nach der Geburt gibt es jetzt zwei neue Tierhaltererklärungen (gültig für Verbringungen seit 18.5.2019) :

- Blauzunge-Tierhaltererklärung für Kälber: bei vollständigem Impfschutz des Muttertieres vor der Belegung, d.h. 300 Tage vor der Geburt des Kalbes

Mit der vom Tierhalter unterschriebenen TH-Erklärung wird bestätigt, dass:

- die BTV8-Impfung der Mutter der aufgeführten Kälber gemäß Vorgaben der Impfstoffhersteller vor der Belegung des jeweiligen Muttertiers wirksam war

- das Kalb des jeweiligen Muttertieres unmittelbar nach der Geburt Biestmilch des eigenen in der TH-Erklärung genannten Muttertieres erhalten hat

- die Zweitimpfung der Grundimmunisierung oder die Wiederholungsimpfung des jeweiligen Muttertieres 300 Tage vor der Geburt des Kalbes abgeschlossen war.

- BT-Tierhaltererklärung für Kälber: wenn der vollständige Impfschutz des Muttertieres erst während der Trächtigkeit errreicht wird, d.h. die letzte Impfung zur vollständigen Immunisierung des Muttertieres erfolgte mindestens 28 Tage vor der Geburt des Kalbes dieser Mutter

Mit der vom Tierhalter unterschriebenen TH-Erklärung wird bestätigt, dass:

- die BTV8-Impfung der Mutter der aufgeführten Kälber gemäß Vorgaben der Impfstoffhersteller während der Trächtigkeit des jeweiligen Muttertiers wirksam war

- das Kalb des jeweiligen Muttertieres unmittelbar nach der Geburt Biestmilch des eigenen in der TH-Erklärung genannten Muttertieres erhalten hat

- die Zweitimpfung der Grundimmunisierung oder die Wiederholungsimpfung des jeweiligen Muttertieres mindestens 28 Tage vor der Geburt des Kalbes erfolgt ist.

- das/ die jeweilige/n Kalb/Kälber maximal 14 Tage vor dem innerstaatlichen Transport molekularbiologisch mit negativem Ergebnis auf BTV untersucht wurde und

- der negative Untersuchungsbefunde in der HIT-Datenbank erfasst ist.

 

Aktuelle Infomationen sind immer auf der Homepage der STUA Aulendorf zu finden

Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 15. Mai 2019 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.

Die Referenten der Veranstaltung: T.Fink, LAZBW, W.Sekul, LAZBW, J.Bieger, LKV BW, Dr. Hans Ableiter, MLR, Marie Au, DLQ, W. Bachert, LKV BW, T.Heim, LKV BW, Prof. Dr. B. Benz, HfWU Nürtingen, Dr. med. vet. Andrea Fiedler, Praxis für Klauengesundheit München
Bildnachweis: Petra Ast, Redaktion BWagrar

Am 29. April 2019 fand im Rahmen eines Klauengesundheitstages die Abschlussveranstaltung des EIP Projekts KlauenCHECK BW statt. 54 Klauenpfleger , Landwirte und Tierärzte aus Baden-Württemberg, NRW, Bayern und Frankreich nahmen an der Vortragsreihe rund um das Thema Klauengesundheit teil. Es wurden die Projektinhalte von EIP-KlauenCHECK vorgestellt, welches baden-württembergweit über eine Laufzeit von 3 Jahren über 220 Teilnahmebetriebe und 16 Klauenpfleger gewinnen konnte. Begleitet wurde die Veranstaltung von zahlreichen Fachvorträgen renomierter Persönlichkeiten im Bereich der Klauengesundheit.

Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 08. Mai 2019 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.

Alle derzeit aktuellen Informationen zur Blauzungenkrankheit finden sich hier:

 

UPDATE - Stand 9.5.2019

Die wichtigsten Punkte in Kürze:

 

aus dem Dokument der STUA Aulendorf Handelsbestimmungen (Link siehe unten)

 

Für Kälber bis 90 Tage gilt:

Option 3a – Mutter des Kalbes wurde rechtzeitig vor der Belegung geimpft, d.h. Grundimmunisierung abgeschlossen -> Biestmilch erhalten und Tierhaltererklärung Kälber

Option 3b – Mutter des Kalbes wurde nach der Belegung aber 4 Wochen vor der Kalbung geimpft, d.h. Grundimmunisierung abgeschlossen -> Biestmilch erhalten, Tierhaltererklärung Kälber, negativer Virusnachweis

Der Grund für diese geteilte Vorgehensweise ist, dass sich Kälber (Föten) von ungeimpften Müttern in der Gebärmutter mit dem Blauzungenvirus anstecken können und dann als Virusträger geboren werden.

Zu diesen Punkten sind die Einzelheiten in der Bund-Länder-Abstimmung! Es wird voraussichtlich 2 neue Tierhaltererklärungen für Kälber geben.

 

Die Sonderregelung für ungeimpfte Tiere endet mit dem 17.5.2019! -> dies bedeutet, diese Tiere können nur noch innerhalb der Restriktionszone oder direkt in andere Restriktionszonen verbracht werden! (Option 4)

 

Derzeit ist ganz Baden-Württemberg, Saarland, Teile Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern, ganz Frankreich und Belgien sowie die Schweiz Restriktionszone, sodass dorthin ungeimpfte Tiere direkt verbracht werden können.

Schlachttiere sind wie bisher davon ausgenommen und können ungeimpft mit der Tierhaltererklärung verbracht werden (Option 5).

 

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nur durch Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit das Verbringen von empfänglichen Tieren in freie Gebiete entsprechend der Vorgaben möglich ist.

 

Der Bund ist in Verhandlungen mit Spanien und Italien, um Vereinbarungen für den Handel mit empfänglichen Tieren zu treffen.

 

Aktuelle Infomationen sind immer auch auf der Homepage der STUA Aulendorf und des MLR Baden-Württemberg zu finden (siehe Links unten)

 

Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 30. April 2019 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.

Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 24. April 2019 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.