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HappyMoo ist ein Interreg NWE-Projekt (Oktober 2018-April 2022), das es Landwirten, Tierärzten und Mitarbeitern ermöglichen soll das Wohlbefinden von Milchkühen zu bewerten. Das Projekt soll zur Entwicklung von Instrumenten führen, mit denen das Fehlen von Hunger, Krankheiten und Stress bei Tieren überwacht und die mit diesen Problemen verbundenen Kosten gesenkt werden können. Die Instrumente werden von europäischen Teams, Milchkontrollorganisationen und Forschungszentren entwickelt, die sich mit der Thematik der Mid-Infrarot-Spektroskopie von Milch befassen.

 

Für weitere Informationen beachten Sie bitte die Präsentation.

Entsprechend der Vorgaben durch die Gesetzgebung müssen alle Betriebe, die nach Arzneimittelgesetz mitteilungspflichtig in HIT erfasst sind, durch die Veterinärämter oder den LKV über ihre betriebliche Therapiehäufigkeit je Nutzungsart informiert werden. Dies geschieht in schriftlicher Form, sofern sich Tierhalter bei der Wahl der Mitteilungsform über die Therapiehäufigkeit in HIT für die schriftliche Form entschieden oder keine Angabe gemacht haben.
Diese Informationsschreiben über die betriebliche Therapiehäufigkeit für das Kalenderhalbjahr 2019/I wurden am 22.08.2019 vom LKV im Auftrag der Veterinärämter von 33 Stadt- und Landkreisen an die Betriebe verschickt.

 

Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 24. Juli 2019 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.

Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 10. Juli 2019 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.

Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 03. Juli 2019 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.

Bitte beachten Sie, daß die Meldefrist für Mitteilungen zur Antibiotikaverwendung in Mastbetrieben (Rinder, Schweine, Hühner, Puten) endet.

Mitteilungspflichtige, die bei den genannten Nutzungsarten im Zeitraum 2019/I (1.1.2019 bis 30.06.2019) Antibiotika eingesetzt haben, müssen ihre Mitteilungen für diesen Zeitraum bis spätestens 14. Juli 2019 über die bekannten Meldewege abgeben.

Teilnehmer der DLQ-Mitgliederversammlung 2019 in Straßburg-Schiltigheim

Am 08. und 09. Mai 2019 fand in Schiltigheim bei Straßburg die Mitgliederversammlung 2019 des Deutschen Verbandes für Leistungs- und Qualitätsprüfungen e.V. statt. Die Mitgliederversammlung wurde vom LKV Baden-Württemberg mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer des Elsass ausgerichtet.

Im DLQ sind deutsche Kontrollverbände, Prüfringe und Rechenstellen organisiert, die sich eine enge Kooperation auf die Fahnen geschrieben haben, um anstehende Fragestellungen zügig zu beantworten.

 

Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 05. Juni 2019 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.

Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 29. Mai 2019 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.

Alle derzeit aktuellen Informationen zur Blauzungenkrankheit finden sich hier:

 

Update 20.05.2019

Für Kälber bis 90 Tage nach der Geburt gibt es jetzt zwei neue Tierhaltererklärungen (gültig für Verbringungen seit 18.5.2019) :

- Blauzunge-Tierhaltererklärung für Kälber: bei vollständigem Impfschutz des Muttertieres vor der Belegung, d.h. 300 Tage vor der Geburt des Kalbes

Mit der vom Tierhalter unterschriebenen TH-Erklärung wird bestätigt, dass:

- die BTV8-Impfung der Mutter der aufgeführten Kälber gemäß Vorgaben der Impfstoffhersteller vor der Belegung des jeweiligen Muttertiers wirksam war

- das Kalb des jeweiligen Muttertieres unmittelbar nach der Geburt Biestmilch des eigenen in der TH-Erklärung genannten Muttertieres erhalten hat

- die Zweitimpfung der Grundimmunisierung oder die Wiederholungsimpfung des jeweiligen Muttertieres 300 Tage vor der Geburt des Kalbes abgeschlossen war.

- BT-Tierhaltererklärung für Kälber: wenn der vollständige Impfschutz des Muttertieres erst während der Trächtigkeit errreicht wird, d.h. die letzte Impfung zur vollständigen Immunisierung des Muttertieres erfolgte mindestens 28 Tage vor der Geburt des Kalbes dieser Mutter

Mit der vom Tierhalter unterschriebenen TH-Erklärung wird bestätigt, dass:

- die BTV8-Impfung der Mutter der aufgeführten Kälber gemäß Vorgaben der Impfstoffhersteller während der Trächtigkeit des jeweiligen Muttertiers wirksam war

- das Kalb des jeweiligen Muttertieres unmittelbar nach der Geburt Biestmilch des eigenen in der TH-Erklärung genannten Muttertieres erhalten hat

- die Zweitimpfung der Grundimmunisierung oder die Wiederholungsimpfung des jeweiligen Muttertieres mindestens 28 Tage vor der Geburt des Kalbes erfolgt ist.

- das/ die jeweilige/n Kalb/Kälber maximal 14 Tage vor dem innerstaatlichen Transport molekularbiologisch mit negativem Ergebnis auf BTV untersucht wurde und

- der negative Untersuchungsbefunde in der HIT-Datenbank erfasst ist.

 

Aktuelle Infomationen sind immer auf der Homepage der STUA Aulendorf zu finden