Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 10. Juni 2020 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.

Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 27. Mai 2020 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.

Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 20. Mai 2020 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.

Fühungswechsel LKVBW2020

Herr Dr. Fritz Gollé-Leidreiter übergibt die Geschäftsleitung an Herrn Dipl.-Ing. agr. Klaus Drössler.
Am 30. April 2020 wechselte der langjährige Geschäftsführer des LKV Baden-Württemberg, Herr Dr. Fritz Gollé-Leidreiter in den Ruhestand. In mehr als 30 Jahren haben er und seine Mitarbeiter den LKV Schritt um Schritt zu einem modernen, leistungsfähigen Dienstleister für die Landwirtschaft in Baden-Württemberg ausgebaut.

Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 29. April 2020 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.

Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 22. April 2020 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.

Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 15. April 2020 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.

Neues zu den Handelbestimmungen bei den Verbringungsregelungen in Bezug auf die Blauzungenkrankheit:

 

Update 7. April 2020

Mit den Verknüpfungen zur Internet-Seite des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt/ STUA Diagnostikzentrum Aulendorf erhalten Sie die Informationen, die aktuell seit dem 1. April 2020 vor dem Hintergrund der Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie gelten.

Diese Regelungen gelten vorübergehend für das innerstaatliche Verbringen von Kälbern bis zum Alter von 90 Tagen aus Restriktionszonen in freies Gebiet NICHT jedoch für Verbringungen in die Mitgliedsstaaten!
Alle anderen Regelungen z.B. für die Verbringungen innerhalb der Restriktionszonen oder bei Schlachttieren oder Schafen und Ziegen bleiben wie bisher bestehen.

Bitte informieren Sie sich!

 

Für Kälber bis 90 Tage nach der Geburt gibt es eine neue Tierhaltererklärungen (gültig für Verbringungen seit 1. April 2020) :

Mit der vom Tierhalter unterschriebenen TH-Erklärung wird bestätigt, dass:

- die BTV8-Impfung der Mutter der aufgeführten Kälber gemäß Vorgaben der Impfstoffhersteller vor der Belegung des jeweiligen Muttertiers wirksam war oder

- die Mutter mindestens 28 Tage vor der Geburt des Kalbes die zweite Impfung der Grundimmunisierung oder die Widederholungsimpfung erhalten hat

- das Kalb des jeweiligen Muttertieres unmittelbar nach der Geburt Biestmilch des eigenen in der TH-Erklärung genannten Muttertieres erhalten hat

- die negative Untersuchungsbefunde in der HIT-Datenbank erfasst sind.

 

Die bundesweiten Kennzahlen für das Halbjahr 2019/2 sind veröffentlicht.

Nachfolgend finden Sie die Bekanntmachung im Bundesanzeiger.

Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 01. April 2020 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.