Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 25. März 2020 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.

Wichige Hilfen für die Land- und Ernährungswirtschaft erreicht

Ausweitung der 70-Tage-Regelung auf 115 Tage – mehr Flexibilität bei Arbeitszeitregelungen – Lockerung von Hinzuverdienstgrenzen

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung weitreichende Hilfen für Bürger und Unternehmen beschlossen, die durch die Corona-Krise betroffen sind. Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat dabei in den Verhandlungen wichtige Erleichterungen für die Land- und Ernährungswirtschaft erreicht - die Belange der Branche werden maßgeblich berücksichtigt. Näheres dazu finden sie nachfolgend in der Pressemitteilung des BMEL.

 

Bis auf weiteres nimmt der LKV seine Aufgaben unverändert wahr. Alle Verbandsabteilungen sind funktionsfähig und erreichbar.

Vorstandschaft und Geschäftsleitung bewerten die Lage entsprechend den Vorgaben der Landesregierung ständig aktuell. Die Sicherheit der LKV-Mitglieder, der LKV-Kunden und des LKV-Personals steht dabei immer im Mittelpunkt der Entscheidungen.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbandes wurden und werden umfassend geschult und darüber informiert, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um sich selbst und andere vor einer Coronavirus-Infektion zu schützen. Dabei wurde und wird selbstverständlich auf Informationsmaterial des Robert-Koch-Instituts (RKI) zurückgegriffen.

Das LKV-Personal verfügt über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit Tierseuchen, so dass Prävention in Form von Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen, sowie Schulungen schon immer Bestandteile ihrer Tätigkeiten waren.

Nach einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 18. März 2020 zählen die Bereiche Gesundheit und Ernährung zu den kritischen Infrastrukturen, die Systemrelevanz haben. Weiter teilt das BMEL mit, dass auch die Tätigkeiten der Landeskontrollverbände und Milchprüfringe systemrelevant sind. Beide tragen mit dazu bei, die Lebensmittelversorgung über die gesamte Lebensmittelkette aufrecht zu erhalten.

Vor diesem Hintergrund wird der LKV Baden-Württemberg die monatliche Milchkontrolle aufrecht-erhalten. Auch die Abteilung Tierkennzeichnung wird ihren Auftrag weiter erfüllen.

Wir nehmen diese Verantwortung mit unseren motivierten, gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahr. Dabei sind wir insbesondere auf Sie, unsere Mitglieder und Kunden, angewiesen, dass Sie uns nach Kräften unterstützen. Vor allem Sie, liebe Mitglieder, tragen entscheidend zur Lebensmittelversorgung der Bevölkerung bei. Auch wir leisten unseren Beitrag dazu.

Das Corona-Virus dominiert zurzeit das private und öffentliche Leben weltweit.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) mit seinen Experten berät die Bundesregierung in allen Fragen, die Corona-Pandemie betreffend. Über die Homepage des Instituts (www.rki.de) ist eine umfassende und sachliche Information möglich.

Nützlich ist auch die Information der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (www.svlfg.de) über Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Virus.

Die Jahresberichte des LKV Baden-Württemberg sind über die Homepage des Verbandes verfügbar. Sie stehen im rechten Bereich dieser Seite zum Download bereit.

In den nächsten Tagen werden die Berichte wie gewohnt in gebundener Form über den LKV-Außendienst abgegeben.

Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 18. März 2020 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.

Pressemitteilung des LKV BW vom 26. Februar 2020

 

Kann die tägliche Methanproduktion einer Milchkuh über ihrer Milchprobe bestimmt werden? Der LKV Baden-Württemberg ist dieser Fragestellung in einem Großversuch mit 200.000 Proben der Milchleistungsprüfung nachgegangen.

Die Ergebnisse sind vielversprechend: die Pressemitteilung steht hier zum Download zur Verfügung.

Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 04. März 2020 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.

Nachfolgend sehen Sie die Preisermittlung für Milchdauerwaren vom 26. Februar 2020 der Süddeutschen Butter- und Käse-Börse e.V., Kempten im Allgäu.

Entsprechend der Vorgaben durch die Gesetzgebung müssen alle Betriebe, die nach Arzneimittelgesetz mitteilungspflichtig in HIT erfasst sind, durch die Veterinärämter oder den LKV über ihre betriebliche Therapiehäufigkeit je Nutzungsart informiert werden. Dies geschieht in schriftlicher Form, sofern sich Tierhalter bei der Wahl der Mitteilungsform über die Therapiehäufigkeit in HIT für die schriftliche Form entschieden oder keine Angabe gemacht haben.
Diese Informationsschreiben über die betriebliche Therapiehäufigkeit für das Kalenderhalbjahr 2019/II wurden am 24.02.2020 vom LKV im Auftrag der Veterinärämter von 34 Stadt- und Landkreisen an die Betriebe verschickt.